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Exportfeder


TCX2000

Empfohlene Beiträge

Hallo!

Hab mal 'ne Frage zu Exportfedern. Die Suche hier im Forum hat leider nix zum Thema erbracht.

Ich habe mir letztes Jahr im Sommer ein Weihrauch HW35 gekauft. Eine Exportfeder war gleich mit dabei und ein roter Zettel mit dem Hinweis das der Einbau genehmigungspflichtig sei, weil Energie über 7,5J. Und diese Arbeit muss von einem Büma erledigt werden weil das "F"-Zeichen entfernt wird.

Nun meine Frage: Wenn ich eine Gelbe WBK habe (dauert noch bis nächstes Jahr :traurig_16: ) darf man die dann einbauen lassen?

TCX2000

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Nun meine Frage: Wenn ich eine Gelbe WBK habe (dauert noch bis nächstes Jahr :traurig_16: ) darf man die dann einbauen lassen?

Ja, auf Alt-Gelb. Auf Neu-Gelb mur dann, wenn der Veband eine entsprechende Disziplin für die Waffe führt, z.B. Field Target.

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Danke für die schnellen Antworten. Das geht hier ja schneller als der :17: erlaubt. :icon14:

... und schiessen dann nur noch auf genehmigten Schiessstätten.

395016[/snapback]

Unser Stand ist "nur" für KK zugelassen. Das sollte doch für ein starkes LG ok sein?

...wenn der Veband eine entsprechende Disziplin für die Waffe führt, z.B. Field Target.

Oh, da tut sich eine Wissenslücke bei mir auf! Werd' mal im Verein nachfragen. Bin auf diesem Gebiet noch etwas "grün".

TCX2000

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Unser Stand ist "nur" für KK zugelassen. Das sollte doch für ein starkes LG ok sein?

395028[/snapback]

klar, aber wenn du mit deinem LG auch gerne im garten oder im keller übst, dann solltest du dir so einen umbau nochmal überlegen.

ich würde es nicht machen... man hat dann zwar mehr power, ist aber gesetzlich eingeschränkter.

wenn du deine gelbe hast, dann kannst du dir auch einen kk-einzellader für unter 100 euro holen... ich hab eine alte TOZ8. :)

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Ja, auf Alt-Gelb. Auf Neu-Gelb mur dann, wenn der Veband eine entsprechende Disziplin für die  Waffe führt, z.B. Field Target.

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Mit der Disziplin ist so nicht richtig! Gemäß des Willen des Gesetzgebers für die auf "neuer Gelber-WBK" erworbene Schußwaffen eine Bedürfnisprüfung für den Einzelfall nicht erforderlich, weil die im WaffG hierzu aufgeführten Waffen nicht deliktrelevant sind. Macht also hier bitte keine schärferen Vorderungen als der Gesetzgeber!

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Mit der Disziplin ist so nicht richtig! Gemäß des Willen des Gesetzgebers für die auf "neuer Gelber-WBK" erworbene Schußwaffen eine Bedürfnisprüfung für den Einzelfall nicht erforderlich, weil die im WaffG hierzu aufgeführten Waffen nicht deliktrelevant sind. Macht also hier bitte keine schärferen Vorderungen als der Gesetzgeber!

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Klar, und damit wären wir wieder bei der never ending story WBK-Gelb. Ich habe beim Erhalt meiner neuen Gelben schriftlich bestätigen müssen, dass ich nur Waffen erwerben darf für die eine Disziplin lt. Sportordnung existiert. Hier in Sachsen ist es erstmal so, wie ich es geschrieben habe.

@Wahrsarger: ich bin mir nicht 100%ig sicher, aber ein Sportstättennachweis wird nur bei Waffen für GRÜN verlangt?

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äh... es geht mir nicht um irgendeinen sportstättennachweis.

sondern darum, dass man mit einem f-luftgewehr fröhlich im keller und im garten ballern darf, mit einem weitschuss-luftgewehr aber eben nicht.

nach dem umbau hat man dann also ein superstarkes luftgewehr, mit dem man aber nur noch auf dem stand schiessen kann.

ergo: der umbau hat auch nachteile. :)

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Mit der Disziplin ist so nicht richtig! Gemäß des Willen des Gesetzgebers für die auf "neuer Gelber-WBK" erworbene Schußwaffen eine Bedürfnisprüfung für den Einzelfall nicht erforderlich, weil die im WaffG hierzu aufgeführten Waffen nicht deliktrelevant sind. Macht also hier bitte keine schärferen Vorderungen als der Gesetzgeber!

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Wo wahrsager recht hat, hat er recht - man sollte nicht an zwei Monitoren gleichzeitig arbeiten. Daher ist mein Einwand mit § 14 hier wieder verschwunden...

(oh wie peinlich - aber ich war halt nur halb mitlesend dabei)

Klinke mich schamrot wieder aus...

Uli

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weiter unten heisst es dann "sportschützen nach absatz 2 ist..." und NICHT "sportschützen ist nach absatz 2..."

Es steht:

(4) Sportschützen nach Absatz 2...

(Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein

2. regelmäßig als Sportschütze betreibt und

die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des

Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.)

...wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3...

(Die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe gilt für die Dauer eines Jahres, die Erlaubnis zum Besitz wird in der Regel unbefristet erteilt.)

...eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.

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So, nun noch mal für mich zum Mitmeißeln.

Ich dachte immer wenn ich die neue Gelbe WBK habe ich sie meinem Waffendealer des Vertrauens auf den Tisch klatschen und den Schiessprügel sofort mitnehmen kann. Und dann binnen zwei Wochen eintragen lassen, fertig! Das gilt natürlich nur für Waffen die es auf "gelb" gibt.

-Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen

-Repertier-Langwaffen mit gezogenen Läufen (z.B. mehrschüssige Repertierer)

-Einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmun.

-Mehrschüssige Kurtz- und Langwaffen mit Zünhütchenzündung (Perkusssionswaffen)

Hab' ich was vergessen oder falsch verstanden? Um nun zum ursprünglichen Thema Starkes LG/ Exportfeder zurückzukommen, meiner bescheidenen Meinung nach fällt das wohl unter Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen. Oder?

Wo wir schon bei WBK's sind. Das stammt aus dem aktuellen Ke****-Katalog.

"... Des Weiteren hat der Sportschütze ein gesetzlich anerkanntes Bedürfnis zu Erwerb und Besitz von bis zu drei halb-automatischen Langwaffen und zwei mehrschüssigen Kurtzwaffen für Partonenmunition. ..."

Diese gehen aber auf die Grüne WBK, oder? Dann brauch ich wohl beide... :D

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Hab' ich was vergessen oder falsch verstanden? Um nun zum ursprünglichen Thema Starkes LG/ Exportfeder zurückzukommen, meiner bescheidenen Meinung nach fällt das wohl unter Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen. Oder?

Das ist richtig. Allerdings gibt es bei der Auslegung der neuen Gelben erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Behörden. Nach der "sächsischen Auslegung" werden auf Neugelb nur Waffen eingetragen, für die eine Sportdisziplin exsitiert, auf Altgelb weiterhin alle betreffenden Waffen.

Im Prinzip findet sich für jeden Einzellader/Repetierer irgendeine Disziplin in der Sportordnung, die Weitschussluftgewehre bilden da eine seltene Ausnahme.

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