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IGNORED

WBK Ausstellung unter Vorbehalt?!


wwalther

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Geschrieben

Kann eine WBK unter Vorbehalt ausgestellt werden?

Wie bereits geschrieben, hat ein Freund Probleme mit der Behörde.

Da er vor 4 Monaten aus einem anderen Bundesland zugezogen ist, musste die hiesige Behörde erst bei der "alten" Behörde in seinem alten Wohnort nachfragen, ob strafrechtlich gegen ihn etwas vorliegt.

Diese Anfrage dauert nun schon 6 1/2 Wochen.

Der neue Sacharbeiter bemüht sich anscheinend sehr, diese Angelegenheit zu beschleunigen.

Leider ohne Erfolg zu haben.

Anscheinend hängt das ganze daran, das mein Freund vor 13 Jahren ein Verbot ausgesprochen wurde, Waffen jeglicher Art zu besitzen. Dies war auf einen Zeitraum von 10 Jahren beschränkt.

Leider hat sich wohl ein Datums-Fehler eingeschlichen, welcher von der "neuen" Behörde korrigiert wurde (die hatte auch dieses Verbot vor 13 Jahren ausgesprochen), aber die "alte" Behörde scheint sich daran aufzuhängen.

Denn die offizielle Nachfrage lautete, ob strafrechtlich gegen ihn etwas vorliegt und mehr nicht!!

Laut Sacharbeiter (neu), haben die alten Behörden dies überhaupt nicht zu prüfen!

Nun hat ein Bekannter von mir gesagt, das die Behörden auch eine WBK unter Vorbehalt ausstellen können.

Ist das so korrekt?

Geschrieben
Kann eine WBK unter Vorbehalt ausgestellt werden?

Wie bereits geschrieben, hat ein Freund Probleme mit der Behörde.

Da er vor 4 Monaten aus einem anderen Bundesland zugezogen ist, musste die hiesige Behörde erst bei der "alten" Behörde in seinem alten Wohnort nachfragen, ob strafrechtlich gegen ihn etwas vorliegt.

Diese Anfrage dauert nun schon 6 1/2 Wochen.

Der neue Sacharbeiter bemüht sich anscheinend sehr, diese Angelegenheit zu beschleunigen.

Leider ohne Erfolg zu haben.

Anscheinend hängt das ganze daran, das mein Freund vor 13 Jahren ein Verbot ausgesprochen wurde, Waffen jeglicher Art zu besitzen. Dies war auf einen Zeitraum von 10 Jahren beschränkt.

Leider hat sich wohl ein Datums-Fehler eingeschlichen, welcher von der "neuen" Behörde korrigiert wurde (die hatte auch dieses Verbot vor 13 Jahren ausgesprochen), aber die "alte" Behörde scheint sich daran aufzuhängen.

Denn die offizielle Nachfrage lautete, ob strafrechtlich gegen ihn etwas vorliegt und mehr nicht!!

Laut Sacharbeiter (neu), haben die alten Behörden dies überhaupt nicht zu prüfen!

Nun hat ein Bekannter von mir gesagt, das die Behörden auch eine WBK unter Vorbehalt ausstellen können.

Ist das so korrekt?

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Das wäre unzulässig, denn entweder wird Dein Freund als zuverlässig eingestuft oder nicht. Eine "WBK auf Probe" wegen zweifelhafter Zuverlässigkeit gibts nicht. Die Waffenbehörde muss Farbe bekennen. WBK-Ausstellung nach ausgesprochenem Waffenbesitzverbot ist auf jeden Fall eine brenzlige Angelegenheit, denn damals muss ja schon was Erhebliches in die Hose gegangen sein. :huh:

Anders ist es z.B. bei einem Jägerprüfling, der für die Vorbereitung zur Jägerprüfung eine Waffe erwerben möchte. In diesem Fall wird die WBK befristet bis zum Bestehen der Jägerprüfung erteilt, weil das Fortbestehen des Bedürfnisses zum Zeitpunkt der Antragstellung ja ungewiss ist.

Grüssle

SB

Geschrieben

es geht darum, das die jetzige Behörde ihm ja die WBK geben will und eigendlich nur darauf wartet, das die Behörde vom alten Wohnort endlich antwortet, ob ein "offenes" Verfahren jedlicher Art gegen ihn läuft oder nicht!!

Das ist alles.

Und beim besten willen.... fast 7 Wochen auf solch eine Antwort zu warten ist schon lächerlich.

Bei mir wurde damals ähnliches gemacht, weil ich von Sachsen nach Niedersachen gezogen bin. Allerdings hat das "nur" 3 Wochen gedauert und ich hatte meine WBK gehabt.

Geschrieben
es geht darum, das die jetzige Behörde ihm ja die WBK geben will und eigendlich nur darauf wartet, das die Behörde vom alten Wohnort endlich antwortet, ob ein "offenes" Verfahren jedlicher Art gegen ihn läuft oder nicht!!

Das ist alles.

Und beim besten willen.... fast 7 Wochen auf solch eine Antwort zu warten ist schon lächerlich.

Bei mir wurde damals ähnliches gemacht, weil ich von Sachsen nach Niedersachen gezogen bin. Allerdings hat das "nur" 3 Wochen gedauert und ich hatte meine WBK gehabt.

393921[/snapback]

Das verstehe ich nicht. Wenn es ein offenes Verfahren gibt, müsste dies aus der übersandten Waffenakte hervorgehen (wurde am Ende die Akte nicht übersandt, oder was ? :confused: ). Weitere Informationen wird die bisherige Waffenbehörde auch nicht haben. Außerdem genügt bei Zweifeln ein kurzes Telefonat oft Wunder. <_<

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

habe meinem Freund den Rat, dort mal anzurufen weiter gegeben. Brachte aber alles nichts, da der Sacharbeiter im Urlaub war und die Vertretung keinen Plan hatte.

nun ja, jetzt sind es fast 9 Wochen.

Gestern hat er noch mal beim Sacharbeiter angerufen und eine sehr lustige Antwort erhalten: Ja, das kann noch 4-8 Wochen dauern, bis wir das alles überprüft haben. Desweiteren können wir auch bei 20-50 Anträgen!!! :gaga: pro Tag nicht hexen.

Daher soll ich hier mal nachfragen, ab wann man eine Beschwerde einreichen kann.. z.b. gegen Unterlassung einer Amtshandlung oder ähnlichen und ob die etwas bringt.

Ist doch wirklich nicht mehr witzig sowas. :peinlich:

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
habe meinem Freund den Rat, dort mal anzurufen weiter gegeben. Brachte aber alles nichts, da der Sacharbeiter im Urlaub war und die Vertretung keinen Plan hatte.

nun ja, jetzt sind es fast 9 Wochen.

Gestern hat er noch mal beim Sacharbeiter angerufen und eine sehr lustige Antwort erhalten: Ja, das kann noch 4-8 Wochen dauern, bis wir das alles überprüft haben. Desweiteren können wir auch bei 20-50 Anträgen!!!  :gaga: pro Tag nicht hexen.

Daher soll ich hier mal nachfragen, ab wann man eine Beschwerde einreichen kann.. z.b. gegen Unterlassung einer Amtshandlung oder ähnlichen und ob die etwas bringt.

Ist doch wirklich nicht mehr witzig sowas. :peinlich:

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Das würde ich lieber nicht tun, sondern mich eher in Geduld üben... Zuständige Behörden für Ordnung und Sicherheit haben noch einiges mehr zu machen als sich ausschliesslich um die Pistole von Herrn Müller zu kümmern... Es liegt kein Sachverhalt vor, der eine Dienstaufsichtsbeschwerde rechtfertigen würde und somit dürfte am Ende der Schwarze Peter sicher bei Herrn Müller landen. :angry2:

Geschrieben

Wenn du deine Waffe zur Reparatur bringst, ist das dann für dich auch ok wenn sie dort ein paar Monate liegt, weil gerade so viel zu tun ist?

Oder wenn du gerade selber viel zu tun hast und eine neue Waffe gekauft hast, kannst du dann bei der Behörde anrufen und fragen ob du sie erst in einem Monat anmelden kannst, jetzt wäre ganz schlecht?

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