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IGNORED

Griffstück per Post?


Richy

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Gemeimde.

ich habe vor das etwas unansehenliche Griffstück einer meiner CZ75 verchromen

zu lassen. Da ich keinen Galvanik-Betrieb in unmittelbarer Nähe habe, möchte

ich das Griffstück per Post versenden. Ist das ohne weiteres möglich? Oder gibt

es da Probleme von der rechtlichen Seite her (wesentliches Waffenteil)?

Ich schicke es ja nicht zum BüMa sondern an einen normalen Handwerksbetrieb,

also einen "Nichtberechtigten"

Ich wäre über eure Einschätzung dankbar.

Ciao Richy

Geschrieben

Würde ich mit dem Empfänger absprechen und grundsätzlich nur per Einschreiben eigenhändig versenden.

Gedanke dazu: Da sich beim verchromen die Materialeigenschaft verändert, muss dann nicht sowas neu zum Beschuss?

Geschrieben
-schnip-

Gedanke dazu: Da sich beim verchromen die Materialeigenschaft verändert, muss dann nicht sowas neu zum Beschuss?

392603[/snapback]

Man kann`s auch etwas übertreiben!?

Geschrieben
Hallo Gemeimde.

ich habe vor das etwas unansehenliche Griffstück einer meiner CZ75 verchromen

zu lassen. Da ich keinen Galvanik-Betrieb in unmittelbarer Nähe habe, möchte

ich das Griffstück per Post versenden. Ist das ohne weiteres möglich? Oder gibt

es da Probleme von der rechtlichen Seite her (wesentliches Waffenteil)?

Ich schicke es ja nicht zum BüMa sondern an einen normalen Handwerksbetrieb,

also einen "Nichtberechtigten"

Ich wäre über eure Einschätzung dankbar.

Ciao Richy

392600[/snapback]

"Waffen oder Munition dürfen nur berechtigten Personen überlassen werden. ...."

Siehe dazu:

Link

Geschrieben

Erstmal danke für die bereits gegebenen Antworten.

Es stellt sich hier aber noch die Frage ob ich das Griffstück persönlich abgeben

kann. Überlasse ich in diesem Falle ein wesentliches Waffenteil zur gewerbsmäßigen Bearbeitung, der dazu überhaupt nicht berechtigt ist?

Allderings denke ich, dass die meißten BüMa die solche Sachen anbieten bestimmt

keinen Galvanik-Kleinbetrieb in der eigenen Werkstatt haben und die Teile doch

an "normale" Betriebe weitergeben.

Weiss irgend jemand wie das tatsächlich gehandhabt wird?

Scheint doch ein nicht ganz so einfaches Thema zu sein.

Geschrieben
Erstmal danke für die bereits gegebenen Antworten.

Es stellt sich hier aber noch die Frage ob ich das Griffstück persönlich abgeben

kann.  Überlasse ich in diesem Falle ein wesentliches Waffenteil zur gewerbsmäßigen Bearbeitung, der dazu überhaupt nicht berechtigt ist?

Allderings denke ich, dass die meißten BüMa die solche Sachen anbieten bestimmt

keinen Galvanik-Kleinbetrieb in der eigenen Werkstatt haben und die Teile doch

an "normale" Betriebe weitergeben.

Weiss irgend jemand wie das tatsächlich gehandhabt wird?

Scheint doch ein nicht ganz so einfaches Thema zu sein.

392658[/snapback]

Vielleicht einfach mal nur §12 Abs.1 Nr.2 lesen:

Absatz1: Einer Erlaubnis ....bedarf nicht, wer diese:

Nr.1 (hier nicht relevant)

Nr.2) vorübergehend VON EINEM BERECHTIGTEN zur gewerbsmässigen Ausführung von Verschönerungen oder ähnlicher Arbeiten an de Waffe erwirbt.

Ist dein Galvaniker ein gewerbsmässiger Betrieb und nicht nur eine Hinterhofprivatwerkstatt, ist demnach alles in Butter.

GF

Muni

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