Jump to content
IGNORED

Gebührenordnung - Austragen von Waffen aus der WBK


Ordonanz

Recommended Posts

Ich versteigere gerade ein paar Waffen für einen Vereinskameraden, wegen altersbedingter Aufgabe des Schiesssportes.

Von dessen Behörde ( Landratsamt Jerichower Land / Burg bei Magdeburg ) verlangt man 12,78 Teuro pro Waffe :gaga: für das Austragen.

Ich meine - und so wird das bei uns in Magdeburg gemacht - es wäre ein Verwaltungsakt, der für alle Waffen einmalig mit 12,78 zu Buche schlägt.

Was kann man machen, wer hat hierzu eine Idee oder eigene Erfahrungen.

Besten Dank im Voraus !

Ordonanz

Link to comment
Share on other sites

Ich versteigere gerade ein paar Waffen für einen Vereinskameraden, wegen altersbedingter Aufgabe des Schiesssportes.

Von dessen Behörde ( Landratsamt Jerichower Land / Burg bei Magdeburg ) verlangt man 12,78 Teuro pro Waffe :gaga: für das Austragen.

Ich meine - und so wird das bei uns in Magdeburg gemacht - es wäre ein Verwaltungsakt, der für alle Waffen einmalig mit 12,78 zu Buche schlägt.

Was kann man machen, wer hat hierzu eine Idee oder eigene Erfahrungen.

Besten Dank im Voraus !

Ordonanz

384786[/snapback]

Hallo Ordonanz,

bei einem Bekannten, der seine Sammlung veräussert hat, wurde es so gehandhabt:

Pro Erscheinen auf dem Amt zum Waffenaustrag 1 x Gebühr, egal ob 1 oder 8 Waffen ausgetragen wurden.

spottie

Link to comment
Share on other sites

Ich versteigere gerade ein paar Waffen für einen Vereinskameraden, wegen altersbedingter Aufgabe des Schiesssportes.

Von dessen Behörde ( Landratsamt Jerichower Land / Burg bei Magdeburg ) verlangt man 12,78 Teuro pro Waffe :gaga: für das Austragen.

Ich meine - und so wird das bei uns in Magdeburg gemacht - es wäre ein Verwaltungsakt, der für alle Waffen einmalig mit 12,78 zu Buche schlägt.

Was kann man machen, wer hat hierzu eine Idee oder eigene Erfahrungen.

Besten Dank im Voraus !

Ordonanz

384786[/snapback]

Hallo, dieses Handeln ist richtig.

In der noch geltenden WaffKostV steht unter Abschnitt II Ziff. 11b, dass für den Eintrag der Überlassung einer Waffe eine Gebühr in Höhe von 12,78 Euro (ehemals 25,- DM) zu erheben ist.

Es gab mal ein Urteil, wonach die Erhebung einer Gebühr pro Waffe für unzulässig erachtet wurde, weil es ja eine Amtshandlung sei. Dieses Urteil wurde jedoch durch Urteil des OVG Schleswig mit dem Aktenzeichen 4 LB 74/02 widerlegt und keine Revision zugelassen.

Die o.g. Vorschrift sei in vollem Umfang wirksam und stehe sowohl mit den einfachgesetzlichen Regelungen als auch mit dem Grundgesetz in Einklang. Die Ungleichbehandlung finde ihre Rechtfertigung in dem unterschiedlichen Mehraufwand, der bei Eintragungen anlässlich der Ausstellung einer WBK oder der Eintragung einer weiteren Erwerbsberechtigung vergleichsweise deutlich niedriger liegt als bei Austragungen und sonstigen Eintragungen.

Im Gegensatz dazu steht die Regelung für den Langwaffenerwerb bei Jägern (Ziff. 10b). Dort steht eindeutig "Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine oder mehrere Waffen".

Link to comment
Share on other sites

Hallo, dieses Handeln ist richtig.

In der noch geltenden WaffKostV steht unter Abschnitt II Ziff. 11b, dass für den Eintrag der Überlassung einer Waffe eine Gebühr in Höhe von 12,78 Euro (ehemals 25,- DM) zu erheben ist.

Es gab mal ein Urteil, wonach die Erhebung einer Gebühr pro Waffe für unzulässig erachtet wurde, weil es ja eine Amtshandlung sei. Dieses Urteil wurde jedoch durch Urteil des OVG Schleswig mit dem Aktenzeichen 4 LB 74/02 widerlegt und keine Revision zugelassen.

Die o.g. Vorschrift sei in vollem Umfang wirksam und stehe sowohl mit den einfachgesetzlichen Regelungen als auch mit dem Grundgesetz in Einklang. Die Ungleichbehandlung finde ihre Rechtfertigung in dem unterschiedlichen Mehraufwand, der bei Eintragungen anlässlich der Ausstellung einer WBK oder der Eintragung einer weiteren Erwerbsberechtigung vergleichsweise deutlich niedriger liegt als bei Austragungen und sonstigen Eintragungen.

Im Gegensatz dazu steht die Regelung für den Langwaffenerwerb bei Jägern (Ziff. 10b). Dort steht eindeutig "Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine oder mehrere Waffen".

384818[/snapback]

Hallo Sachbearbeiter,

hat dann also mein Bekannter nur Glück gehabt, daß sein SB in Unkenntnis der Rechtslage oder weil er einfach ein netter Kerl ist, zu wenig berechnet hat?

spottie

Link to comment
Share on other sites

hmmm...

also bei uns wird das ein wenig anders gehandhabt. ich kann mich erinnern, dass ich vor ca. 10 oder 12 jahren je 25.-- dm pro ein- resp. austrag bezahlte. mein sb am lra hat mir allerdings vor ca. 3 jahren erklärt, dass nun alle austragungen und alle eintragungen in eine wbk je nur ein amtsgang sei.

als ich neulich (bin sammler und habe 3 rote wbks) in karte a einen austrag, in karte b einen ein- und einen austrag und in karte c 4 einträge und 1 austrag zu machen hatte, bat mich mein sb mit 5x 12,78 euro zur kasse.

grund, er würde ein und austragung gesondert berechnen, und das jeweils pro karte.

im klartext also

12,78 für austrag aus karte a

12,78 für austrag aus karte b

12,78 für austrag aus karte c

12,78 für eintrag in karte b

12,78 für eintrag in karte c

da soll einer noch durchblicken... :gaga:

was bitte stimmt denn nun??

ike

Link to comment
Share on other sites

hmmm...

also bei uns wird das ein wenig anders gehandhabt. ich kann mich erinnern, dass ich vor ca. 10 oder 12 jahren je 25.-- dm pro ein- resp. austrag bezahlte. mein sb am lra hat mir allerdings vor ca. 3 jahren erklärt, dass nun alle austragungen und alle eintragungen in eine wbk je nur ein amtsgang sei.

als ich neulich (bin sammler und habe 3 rote wbks) in karte a einen austrag, in karte b einen ein- und einen austrag und in karte c 4 einträge und 1 austrag zu machen hatte, bat mich mein sb mit 5x 12,78 euro zur kasse.

grund, er würde ein und austragung gesondert berechnen, und das jeweils pro karte.

im klartext also

12,78 für austrag aus karte a

12,78 für austrag aus karte b

12,78 für austrag aus karte c

12,78 für eintrag in karte b

12,78 für eintrag in karte c

da soll einer noch durchblicken... :gaga:

was bitte stimmt denn nun??

ike

384832[/snapback]

Es stimmt das, was im Gebührenverzeichnis steht (pro Waffe 12,78 Euro). Alles andere ist Kulanz und eigentlich rechtswidrig. :)

Link to comment
Share on other sites

Archived

This topic is now archived and is closed to further replies.

×
×
  • Create New...

Important Information

Terms of Use
Privacy Policy
Guidelines
We have placed cookies on your device to help make this website better. You can adjust your cookie settings, otherwise we'll assume you're okay to continue.