Zum Inhalt springen
Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Teleskopschlagstock


Harry Callahan

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Also, die Position des BKA ist der bisherigen Rechtsprechung des LG Hamburg diametral entgegengesetzt. Die Hamburger Richter hatten sich in ihrem Urteil nämlich explizit auf die Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.1 zum WaffG gestützt, um die Verbotseigenschaft eines zu kleinen Teleskopschlagstocks zu bejahen, was ja in dem vorliegenden neuen Feststellungsbescheid definitiv ausgeschlossen wird.

Da das BKA zuständige Fachbehörde für die waffenrechtliche Beurteilung und Einordnung von Gegenständen ist, gehe ich davon aus, daß die Rechtsmeinung des LG Hamburg sich damit erledigt haben dürfte.

Trooper

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.