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IGNORED

Teleskopschlagstock


Harry Callahan

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Geschrieben

Also, die Position des BKA ist der bisherigen Rechtsprechung des LG Hamburg diametral entgegengesetzt. Die Hamburger Richter hatten sich in ihrem Urteil nämlich explizit auf die Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.1 zum WaffG gestützt, um die Verbotseigenschaft eines zu kleinen Teleskopschlagstocks zu bejahen, was ja in dem vorliegenden neuen Feststellungsbescheid definitiv ausgeschlossen wird.

Da das BKA zuständige Fachbehörde für die waffenrechtliche Beurteilung und Einordnung von Gegenständen ist, gehe ich davon aus, daß die Rechtsmeinung des LG Hamburg sich damit erledigt haben dürfte.

Trooper

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