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IGNORED

Überlassung zur sicheren Aufbewahrung


MichaelR

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

mein Onkel hat derzeit 2 Langwaffen, die er mir überlassen will. Die Behörde ist derzeit noch dagegen, weil ich nicht in einem Verein bin (Waffensachkunde prüfung habe ich bereits abgelegt). Jetzt habe ich mich brav in einem Verein eingetragen und werde dort das vorgeschriebene Jahr mit meinen geforderten 18 Nachweisen erbringen.

Wenn nun mein Onkelchen die Gewehre an mich zur sicheren Aufbewahrung übergeben möchte.

>> Die Gegenstände können ohne besondere Erlaubnis vorübergehend einem Dritten in sichere Verwahrung gegeben werden ... einer Person zur sicheren Aufbewahrung ...<<<

Wie lange wäre hier denn vorübergehend? Auch längerfristig so 1-20 Jahre???

Gruß

Michael

Geschrieben
>> Die Gegenstände können ohne besondere Erlaubnis vorübergehend einem Dritten in sichere Verwahrung gegeben werden ...  einer Person zur sicheren Aufbewahrung  ...<<<

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VORSICHT! Das hört sich aber sehr nach dem alten WaffG an :excl:

§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

1.  als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten

    a.  lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von

        seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder

    b.  vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung

    erwirbt;

Gruß Gromit

Geschrieben
VORSICHT! Das hört sich aber sehr nach dem alten WaffG an :excl:

Gruß Gromit

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Nach den Vorgaben habe ich letzten Monat meine Waffensachkundeprüfung abgelegt.

Gruß

Michael

Geschrieben
Nach den Vorgaben habe ich letzten Monat meine Waffensachkundeprüfung abgelegt.

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WO?

Gromit

(den akt. Text hab ich grade noch mal rein editiert...)

Geschrieben
VORSICHT! Das hört sich aber sehr nach dem alten WaffG an :excl:

Gruß Gromit

374032[/snapback]

... dann wars das wohl ....

Warten bis die Zeit vergeht, die Gewehre sich langweilen, da diese nichts zu tun bekommen und ich die Zeit ohne die beiden absitzen muss.

Vielen Dank für deine Hilfe

Gruß

Michael

Geschrieben
Wie lange wäre hier denn vorübergehend? Auch längerfristig so 1-20 Jahre???

Gruß

Michael

374028[/snapback]

Bei vorübergehender Leihe zur Verwendung ist ein Monat die Höchstgrenze (wobei man ja immer wieder leihen kann), ansonsten (sichere Verwahrung) muss von vornherein das ungefähre Ende der Situation abschätzbar sein. Das hängt stark vom Einzelfall ab, wird aber wohl im Regelfall nicht mehrere Jahre andauern dürfen.

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