R.L.B. Posted July 5, 2005 Share Posted July 5, 2005 Hallo allerseits, wer hat in letzter Zeit seinen "Wiederladerschein" (Erlaubnis nach §27 SprengG) verlängern lassen? Wir haben nämlich in unserem Verein noch etwas ältere Vordrucke zur Wiederladebedürfnisbescheinigung (tolles Wort), bei denen die Bestätigung durch den Schützenmeister vorgesehen ist... seit WaffGneu muß aber doch so ziemlich alles vom Vorstand des Vereins unterzeichnet werden, und das Schützenmeisteramt hat eigentlich gar keine direkten Befugnisse mehr... Weiß hier jemand was Konkretes, wer jetzt unterschreiben darf/kann/soll/muß? (Ja, weiß schon - das Thema hätte auch zum Topic "Wiederladen" gepaßt; aber da sind eigentlich mehr die technischen Sachen daheim, soweit ich sehe ) Thanx schon mal, & Greetinx, R.L.B. FWR-Mitglied Nr. 000 280 ...und Beitrag bezahlt Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted July 5, 2005 Share Posted July 5, 2005 Bei uns läuft das anders. Da gibts einen Antrag (auf die 27er Erlaubnis) vom AMT und da ist eine Spalte drin wo de Verein nur bestätigt dass Du noch "aktiv" bist. Und wer da steht sollte unterschreiben. Bei meiner letzten Bestätigung vor 2, 3 Jahren war das der Vorstand. Link to comment Share on other sites More sharing options...
frankmichael Posted July 5, 2005 Share Posted July 5, 2005 ... seit WaffGneu muß aber doch so ziemlich alles vom Vorstand des Vereins unterzeichnet werden, und das Schützenmeisteramt hat eigentlich gar keine direkten Befugnisse mehr... 369754[/snapback] Die Verlängerung der Erlaubnis nach § 27 SprengG hat nichts mit den waffenrechtlichen Regelungen zu tun. In Brandenburg schickt das Landesamt für Arbeitsschutz Antrag auf Verlängerung zu. Der wird vom Sportschützen ausgefüllt - bestätigt Zugehörigkeit zu Schützenverein als fortdauernden Bedürfnisgrund selbst (Kopie Mitgliedsausweis) - und schickt diesen mit der Erlaubnis und Foto von der Lagerstätte zurück. Langes Warten und irgendwann trullert die verlängerte Erlaubnis ein. Kein Vereins- oder Verbandsfürst wird benötigt. frankmichael Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted July 5, 2005 Share Posted July 5, 2005 Ist halt wie alles in dieser schönen Republik: In EINEM Gesetz bundesweit geregelt - in tausendundeiner Variante praktiziert . Da keine Angelegenheit des WaffG hat aber der Verband definitiv nichts damit zu tun. Bestätigung des Vereins über die VL Aktivität reicht (bei uns) aus. Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
R.L.B. Posted July 5, 2005 Author Share Posted July 5, 2005 Hmmm ja, stimmt - ich überseh' das immer wieder: das SprengG hat mit dem WaffG eigentlich nix zu tun. Wenigstens noch nicht - möchte nicht wissen, wieviele Verbands-Hohepriester da schon leuchtende Äuglein kriegen: noch ein Bereich, auf den man die Allmacht ausdehnen könnte... Nuja, dann "verbrauchen" wir mal weiter unsere Vordrucke so wie sie sind & hoffen das Beste. Thanx allerseits für die Info! Greetinx, R.L.B. FWR-Mitglied Nr. 000 280 ...und Beitrag bezahlt Link to comment Share on other sites More sharing options...
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