Zum Inhalt springen
IGNORED

Erlaubnis §27, wer darf bestätigen?


R.L.B.

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo allerseits,

wer hat in letzter Zeit seinen "Wiederladerschein" (Erlaubnis nach §27 SprengG) verlängern lassen?

Wir haben nämlich in unserem Verein noch etwas ältere Vordrucke zur Wiederladebedürfnisbescheinigung (tolles Wort), bei denen die Bestätigung durch den Schützenmeister vorgesehen ist... seit WaffGneu muß aber doch so ziemlich alles vom Vorstand des Vereins unterzeichnet werden, und das Schützenmeisteramt hat eigentlich gar keine direkten Befugnisse mehr...

Weiß hier jemand was Konkretes, wer jetzt unterschreiben darf/kann/soll/muß?

(Ja, weiß schon - das Thema hätte auch zum Topic "Wiederladen" gepaßt; aber da sind eigentlich mehr die technischen Sachen daheim, soweit ich sehe :confused: )

Thanx schon mal,

& Greetinx,

R.L.B.

FWR-Mitglied Nr. 000 280

...und Beitrag bezahlt :)

Geschrieben

Bei uns läuft das anders.

Da gibts einen Antrag (auf die 27er Erlaubnis) vom AMT und da ist eine Spalte drin wo de Verein nur bestätigt dass Du noch "aktiv" bist.

Und wer da steht sollte unterschreiben.

Bei meiner letzten Bestätigung vor 2, 3 Jahren war das der Vorstand.

Geschrieben
... seit WaffGneu muß aber doch so ziemlich alles vom Vorstand des Vereins unterzeichnet werden, und das Schützenmeisteramt hat eigentlich gar keine direkten Befugnisse mehr...

369754[/snapback]

Die Verlängerung der Erlaubnis nach § 27 SprengG hat nichts mit den waffenrechtlichen Regelungen zu tun.

In Brandenburg schickt das Landesamt für Arbeitsschutz Antrag auf Verlängerung zu. Der wird vom Sportschützen ausgefüllt - bestätigt Zugehörigkeit zu Schützenverein als fortdauernden Bedürfnisgrund selbst (Kopie Mitgliedsausweis) - und schickt diesen mit der Erlaubnis und Foto von der Lagerstätte zurück. Langes Warten und irgendwann trullert die verlängerte Erlaubnis ein.

Kein Vereins- oder Verbandsfürst wird benötigt.

frankmichael

Geschrieben

Ist halt wie alles in dieser schönen Republik: In EINEM Gesetz bundesweit geregelt - in tausendundeiner Variante praktiziert :rolleyes: .

Da keine Angelegenheit des WaffG hat aber der Verband definitiv nichts damit zu tun.

Bestätigung des Vereins über die VL Aktivität reicht (bei uns) aus.

Mouche

Geschrieben

Hmmm ja, stimmt - ich überseh' das immer wieder: das SprengG hat mit dem WaffG eigentlich nix zu tun. Wenigstens noch nicht - möchte nicht wissen, wieviele Verbands-Hohepriester da schon leuchtende Äuglein kriegen: noch ein Bereich, auf den man die Allmacht ausdehnen könnte... :angry2:

Nuja, dann "verbrauchen" wir mal weiter unsere Vordrucke so wie sie sind & hoffen das Beste. Thanx allerseits für die Info!

Greetinx,

R.L.B.

FWR-Mitglied Nr. 000 280

...und Beitrag bezahlt :)

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.