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IGNORED

Frage bitte und "wo steht das"


TheLonestar

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
nö, ipsc-anfängertraining... ob man das nun für den surt macht, oder ob der surt dazu da ist, die grundlagen zu prüfen... das ist dann wohl ansichtssache.

369136[/snapback]

Nein, meiner Meinung nach nicht!

Ist ein Rechtliches und evtl. auch Versicherungstechnisches Problem.

Denkt mal drüber nach!!

MaWo

Geschrieben

Bei uns im LV-1 war es, bevor IPSC-Flinte in das Sporthandbuch kam, so: Vorderschaftsrepetierflinten wurden nur befürwortet, wenn der Schütze an der LM Wurfscheiben mit einer VR-Flinte (offensichtlich Leihwaffe) teilgenommen hat. Wegen der allgemeinen Furcht vor den VR-Flinten (nicht im Kontingent für Schützen und nicht auf "Gelb" zu erwerben) wurde hier eben die Meßlatte etwas höher gehängt. :gutidee: Nur die Bekundung, sie sportlich einsetzen zu wollen, reicht eben nicht. Jetzt bei Flinten-IPSC im Sporthandbuch, sollte man wohl den LW-SuRT als Update haben und dann auch noch an der IPSC-Flinten-LM mitgeschossen haben (wieder mit Leihwaffe). IMHO sollte man sich mal im Verein umhören, wer auch zum LW-Update geht und (als Jäger oder sonstwie) schon eine VR-Flinte hat, und den dann überreden, die Flinte auszuleihen (Munitionskostenersatz + Essenseinladung als Vergütung sollte wohl drin sein). Ich würde meine Flinte auch einem ausleihen, aber kaum an alle...

Just my two cents

Jake C.

Geschrieben

Wenn ich mir über den BDS z.B. einen Vorderschaftrepetierer bescheinigen lassen will,

MUSS? ich dann, auch: WIE OFT? und IN WELCHEM ZEITRAUM? in meinem Schiessbuch belegen, daß ich Vorderschaftrepetierer geschossen hab,

oder reicht regelmäßiges Schiessen und Nachweiß mit Kurzwaffen?

Ich glaube es reicht das Kurzwaffentraining?

Wo steht sowas?

Danke für Eure Hilfe!

Um auf Deine erste Frage einzugehen,

-Du musst 18 Termine (Training und,oder Meisterschaften)nachweisen,egal mit welcher Waffe.

-Da man einen Repetierer auf einer gelben WBK bekommt,(und man das glück hat eine zu besitzen)kaufe Dir doch das erforderliche Gewehr,wenn Du mit IPSC Flinte anfangen willst ist das die kleinste Finanzielle ausgabe... :D

Geschrieben
Wenn ich mir über den BDS z.B. einen Vorderschaftrepetierer bescheinigen lassen will,

MUSS? ich dann, auch: WIE OFT? und IN WELCHEM ZEITRAUM? in meinem Schiessbuch belegen, daß ich Vorderschaftrepetierer geschossen hab,

oder reicht regelmäßiges Schiessen und Nachweiß mit Kurzwaffen?

Ich glaube es reicht das Kurzwaffentraining?

Wo steht sowas?

Danke für Eure Hilfe!

Um auf Deine erste Frage einzugehen,

-Du musst 18 Termine (Training und,oder Meisterschaften)nachweisen,egal mit welcher Waffe.

-Da man einen Repetierer auf einer gelben WBK bekommt,(und man das glück hat eine zu besitzen)kaufe Dir doch das erforderliche Gewehr,wenn Du mit IPSC Flinte anfangen willst ist das die kleinste Finanzielle ausgabe... :D

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FYI:

Repetierer gibts nur mit gezogenem Lauf auf gelbe WBK... (s.o.)

Jake C.

Geschrieben
FYI:

Repetierer gibts nur mit gezogenem Lauf auf gelbe WBK... (s.o.)

Jake C.

369337[/snapback]

Uups,

stimmt man sollte doch genau lesen :peinlich:

Amtliche Eintragungen:

Diese Erlaubnis berechtigt zum Erwerb und Besitz von Einzelader-lanwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzelader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhüttchen (Percussionswaffen)

sowie zum Erwerb und Besitz von Munition für die In dieser Waffenbesitzkarte eingetragenen Schusswaffen.

Innerhalb von sechs Monaten dürfen nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden. Eine Ausnahme hiervon bedarf der vorherigen Zustimmung der Erlaubnisbehörde.

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