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Waffen im europäischen Ausland


andiwh

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Wenn ich ein Waffe mit nach Österreich zu einem Wettkampf nehmen möchte, brauche ich

1. die deutsche WBK

2.den Europäischen Waffenpass

3. ein Einladung vom Veranstalter

richtig ?

Muss ich die Waffe in Österreich irgendwo beim Zoll anmelden ? Grenzstationen gibt's ja nicht mehr sondern nur noch Zollstellen in diversen Städten.

Oder reicht es aus, die Papiere dabei zu haben?

Gruss

Andi

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Wenn ich ein Waffe mit nach Österreich zu einem Wettkampf nehmen möchte, brauche ich

1. die deutsche WBK

2.den Europäischen Waffenpass

3. ein Einladung vom Veranstalter

richtig ?

Muss ich die Waffe in Österreich irgendwo beim Zoll anmelden ? Grenzstationen gibt's ja nicht mehr sondern nur noch Zollstellen in diversen Städten.

Oder reicht es aus, die Papiere dabei zu haben?

Gruss

Andi

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Zum Europäischen Feuerwaffenpass: mit dem 40. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Anerkennung von Dokumenten für die Mitnahme von Schusswaffen und Munition durch Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen und Sportschützen wird deutschen Sport- und Brauchtumsschützen seit dem 01.07.2004 eine Erleichterung für Reisen zum sportlichen Schießen in Österreich gewährt.

Aus diesem Abkommen geht hervor, dass Mitglieder deutscher traditioneller Schützenvereinigungen sowie deutscher Sportschützenvereine für den Grenzübertritt mit ihren Sportwaffen und der dazugehörigen Munition keinen Europäischen Feuerwaffenpass benötigen, wenn sie diese Regelung in Anspruch nehmen. Sie haben nun lediglich die Waffenbesitzkarte und den Grund der Reise durch Vorlage einer Einladung oder Anmeldung zur Teilnahme an einer Traditions- oder Schießsportveranstaltung in der Republik Österreich glaubhaft zu machen.

Die Waffenbeschreibungen gemäß Waffenrichtlinie ergeben sich aus Anlage 1 Abschnitt 3 zu § 1 Abs. 4 WaffG. Dabei handelt es sich vereinfacht gesagt um die tpyischen Langwaffen, die ein Sportschütze normalerweise zum Sportschießen verwendet (also Repetiergewehre, Büchsen, Flinten und Druckluftwaffen). Pumpguns sind ausgenommen.

Jäger sowie Sportschützen, die nicht in einem Sportschützenverein Mitglied sind, benötigen für Reisen nach Österreich weiterhin den Europäischen Feuerwaffenpass.

Die zollrechtlichen Bestimmungen sind daneben zu beachten wobei die Pflicht zur Anmeldung der Waffen am Zoll bei Reisen innerhalb der EU meines Wissens entfallen ist.

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