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IGNORED

EU-Verfassung


Mausebaer

Empfohlene Beiträge

:P

Sagen Dir die Begriffe "Anwalt", "von Berufs wegen gelesen" und "her mit der Zosche" was?

349548[/snapback]

was ist zosche? :confused:

wenn schon keine well regulated militia, wo ist ein Pendent zum Art. 10 Abs. 4 GG in der EU-Verfassung? :crying:

wieso reicht nach EU ein "öffentliches Interesse" zum Eigentumsentzug wärend nach Art. 14 Abs. 3 GG die All -Gemeinheit ;) einen Nutzen haben musste?

Warum sollte ein Anwalt das Ding von berufswegen lesen? Dagegen ist die DerivateV doch ein Klacks. :glare:

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Ich dreh durch!! :tramp4:

Unsere letzte chance ist Frankreich.

Da hatten doch glatt unsere Volksvertreter gestern abgestimmt, nur um gute Werbung zu machen für Frankreich.

Man muss sich das mal vorstellen, die wollen ein Land damit beeinflussen, damit auch noch das Französische Volk endmündigen, und uns dem deutschem Volke auch wieder was neues aufdrücken. Oder wurde da jemand gefragt?

ZUM K****n diese Form der Demokratie.

Und das schlimmste: Ich bin schuld Ich bin schuld Ich bin schuld Ich bin schuld

Wir deutschen sind schuldig schuldig

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Ich wünsche mir auch, dass diese EU-Verfassung beim Referendum in Frankreich "durchfällt".

Leider wird der Bürger hierzulande in dieser wichtigen Sache nicht nach seinem Willen gefragt. Ebenso wenig zu der mindestens ebenso wichtigen Frage der EU-Erweiterung. Das wird gnadenlos durchgezogen.

Gruß,

karlyman

349345[/snapback]

Ich muß mich dir voll und ganz anschließen

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Bevor ich es vergesse...

Der von Dir eingestellte Text ist nicht der offizielle. Von der offiziellen Fassung fehlen die letzten 285 Seiten und damit auch die Schlussakte. Dort findet sich Artikel 53, der da lautet:

Keine Bestimmung dieser Charta ist als eine Einschränkung oder Verletzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auszulegen, die [...] durch die Verfassungen der Mitgliedstaaten anerkannt werden.

Es besteht damit kein Grund zur Sorge, daß der Grundrechtskatalog des GG durch die EU-Verfassung unterlaufen wird.

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Zosche = alkoholhaltiges Getränk, in diesem Fall das von Dir ausgelobte Bier - Her damit.

Das Widerstandsrecht steht übrigens nicht in Artikel 10 GG (der hat nur zwei Absätze und beschäftigt sich mit dem Briefgeheimnis), sondern in Artikel 20. Vorgesehen ist es für den "Fall Adolf" und mir ist nicht ersichtlich, was die EU-V daran ändern sollte.

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wieso reicht nach EU ein "öffentliches Interesse" zum Eigentumsentzug wärend nach Art. 14 Abs. 3 GG die All -Gemeinheit  ;) einen Nutzen haben musste?

349554[/snapback]

Das ist - juristisch - mehr oder weniger dasselbe. Im übrigen: Art. 53 d. Schlußakte.

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Eine letzte Anmerkung...

Kann mir irgendjemand von denen, die sich über die EU-V so aufregen, erklären, warum wir durch diese entmündigt werden oder sonst einen Nachteil davon haben sollen?

Ansonsten: Her mit dem Bier, verd...!

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Zosche = alkoholhaltiges Getränk, in diesem Fall das von Dir ausgelobte Bier - Her damit.

Ja wohin denn? :confused: Soll ich etwa den Stefan Wahrsager fragen? :eek2: Physische Belieferung oder vielleich ein Kompensationsgeschäft? :AZZANGEL:

Das Widerstandsrecht steht übrigens nicht in Artikel 10 GG (der hat nur zwei Absätze und beschäftigt sich mit dem Briefgeheimnis), sondern in Artikel 20. Vorgesehen ist es für den "Fall Adolf" und mir ist nicht ersichtlich, was die EU-V daran ändern sollte.

349567[/snapback]

Stimmt. '68 als Deal wegen der "Terroristengesetze" eingefühgt, gell? :AZZANGEL: 'ne well regulated militia wäre mir trotzdem lieber. :cool3:

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Bevor ich es vergesse...

Der von Dir eingestellte Text ist nicht der offizielle. Von der offiziellen Fassung fehlen die letzten 285 Seiten und damit auch die Schlussakte. Dort findet sich Artikel 53, der da lautet:

QUOTE

Keine Bestimmung dieser Charta ist als eine Einschränkung oder Verletzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auszulegen, die [...] durch die Verfassungen der Mitgliedstaaten anerkannt werden.

Es besteht damit kein Grund zur Sorge, daß der Grundrechtskatalog des GG durch die EU-Verfassung unterlaufen wird.

349565[/snapback]

Was dann ja dem Art. I-6 widerspräche. :confused:

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QUOTE(Mausebaer @ 13.05.2005 - 19:01)

wieso reicht nach EU ein "öffentliches Interesse" zum Eigentumsentzug wärend nach Art. 14 Abs. 3 GG die All -Gemeinheit einen Nutzen haben musste?

Das ist - juristisch - mehr oder weniger dasselbe. Im übrigen: Art. 53 d. Schlußakte.

349571[/snapback]

Du sagst es. :P

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Eine letzte Anmerkung...

Kann mir irgendjemand von denen, die sich über die EU-V so aufregen, erklären, warum  wir durch diese entmündigt werden oder sonst einen Nachteil davon haben sollen?

Nach den Erfahrungen mit dem WaffG glaubt doch keiner mehr, dass in der EU noch handwerklich gute Gesetze gemacht werden können ( dabei ist das InvG, mit 12 Verordnungsermächtigungen, noch schlimmer und wohl eigentlich schon ein Umgehungstatbestand :AZZANGEL: )

Außerdem, selbst wenn ich nicht weiß worum es geht, so will ich doch zumindest gefragt werden, wenn es mich betrifft. :016::016::016:

Ansonsten: Her mit dem Bier, verd...!

349573[/snapback]

Das hatten wir oben schon. Ich hätte da 'ne Idee, wie Du um Henninger oder Binding herrum kommen könntest. :rolleyes:

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wird da nicht normalerweise drangehängt? :unsure:

349646[/snapback]

Das ist die Rah !

Ein Hamburger ... oh Gott.

... Rah (Rahe), am Schiffsmast waagerecht befestigte Stange, bei Seglern bewegl. zur Befestigung des trapezförmigen R.segels, bei Motorschiffen feststehend. ...

Das muß euch ein SACHSE sagen.

An die Rah mit euch.

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Das ist die Rah !

349719[/snapback]

vielleicht heute, auf hochdeutsch, ... und in sachsen.

aber nicht im "tor zur welt" anno dazumal, also man diesen schönen brauch noch pflegte, z.b. wenn ein binneschiffer daherkam und alles besser wusste.

im holländischen heisst es heute noch: "een matroos van de raa loopen laaten." und das versteht man in hamburg noch heute besser als gewisse deutsche dialeggde.

:D

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vielleicht heute, auf hochdeutsch, ... und in sachsen.

aber nicht im "tor zur welt" anno dazumal, also man diesen schönen brauch noch pflegte, z.b. wenn ein binneschiffer daherkam und alles besser wusste.

im holländischen heisst es heute noch: "een matroos van de raa loopen laaten." und das versteht man in hamburg noch heute besser als gewisse deutsche dialeggde.

:D

349758[/snapback]

vielleicht heißt ja der Matrose van de Raa :unsure:

Seit wann ist denn Holländisch keine deutsche Sprache mehr? :confused: OK, die westlichen der Westfriesen hören's nicht gern' abba selbst in ihrer Nationalhymne steht's drinn, dass 'se eigentlich Hessen sind, unsere Käsegermanen. :AZZANGEL:

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vielleicht heute, auf hochdeutsch, ... und in sachsen.

aber nicht im "tor zur welt" anno dazumal, also man diesen schönen brauch noch pflegte, z.b. wenn ein binneschiffer daherkam und alles besser wusste.

im holländischen heisst es heute noch: "een matroos van de raa loopen laaten." und das versteht man in hamburg noch heute besser als gewisse deutsche dialeggde.

:D

349758[/snapback]

Sag nichts gegen die Sachsen .

sie haben erst mal die Waren hergestellt mit dem die Hamburger dann gehandelt und geschachert haben.

Und die Binnenschiffer haben das noch nach Hamburg geschippert.

:):P

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den Pfeffer?

349851[/snapback]

Ach daher der Spruch "Geh' dahin wo der Pfeffer wächst" :grlaugh:

Ich hatte mich immer schon gewundert, warum man jemand nach Indien, Indonesien und Malaysia wünscht. :unsure: Aber so macht das Sinn. :P

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