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„Munition aller Art“ – rechtliche Basis


Wolfgang Seel

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Eigentlich gehört meine Frage in die Rubrik "Munitionssammeln". Ich stelle sie aber hier hinein, weil der waffenrechtliche Bezug doch größer ist:

„Munition aller Art“ – rechtliche Basis

Egun macht zur Auflage, daß Sammlermunition (natürlich ohne CIP-Zeichen) nur mit einem Munitionserwerbschein für „Munition aller Art“ erworben werden kann. Dieses Thema, das verbotene + KWKG-Munition einschließen würde, erteilt keine Behörde. Es ist auch im WaffG weder in § 10 noch § 17 eine Basis dafür. Im Gegenteil, der Entwurf der WaffVwV sieht Anfangsbegrenzungen des Sammelzieles auch bei Munitionssammlern vor. Auch der § 22 Abs. 5 Beschussgesetz ist nicht anwendbar, denn Sammlermunition wird immer ohne CIP sein. Wenn ein CIP-Zeichen auf Patrone oder Verpackung nachgetragen wird, dann wird die Patrone zu Schrott.

Wer hat Infos dazu?

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