Wolfgang Seel Posted April 28, 2005 Posted April 28, 2005 Eigentlich gehört meine Frage in die Rubrik "Munitionssammeln". Ich stelle sie aber hier hinein, weil der waffenrechtliche Bezug doch größer ist: „Munition aller Art“ – rechtliche Basis Egun macht zur Auflage, daß Sammlermunition (natürlich ohne CIP-Zeichen) nur mit einem Munitionserwerbschein für „Munition aller Art“ erworben werden kann. Dieses Thema, das verbotene + KWKG-Munition einschließen würde, erteilt keine Behörde. Es ist auch im WaffG weder in § 10 noch § 17 eine Basis dafür. Im Gegenteil, der Entwurf der WaffVwV sieht Anfangsbegrenzungen des Sammelzieles auch bei Munitionssammlern vor. Auch der § 22 Abs. 5 Beschussgesetz ist nicht anwendbar, denn Sammlermunition wird immer ohne CIP sein. Wenn ein CIP-Zeichen auf Patrone oder Verpackung nachgetragen wird, dann wird die Patrone zu Schrott. Wer hat Infos dazu?
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