millard Posted April 27, 2005 Posted April 27, 2005 Hallo, mein Nachbar ist Amerikaner. Im Juni fährt er in Urlaub in die USA zurück. Dort will er seine Waffen, die er dort noch hat verkaufen. Ich würde gerne einen Enfield No. 4 von ihm erwerben. Ich gebe ihm eine Einfuhrerlaubnis auf meinen Namen vom Landratsamt mit. Er bringt das Ding zu einem FFL Händler, der es dann an eine Zollstation in meiner Nähe schickt. Geht das so einfach? Kann er selber das Gewehr auch mit der Post an den Zoll oder mich schicken? Kann er es im Koffer mit zurückbringen? Kennt sich jemand aus? Danke für sachdienliche Hinweise. Gruß, Millard
karl22 Posted April 27, 2005 Posted April 27, 2005 Kann er es im Koffer mit zurückbringen? Hallo, im Koffer als Reisegepäck wäre die einfachste billigste Möglichkeit wenn die Fluggesellschaft mitmacht. Du mußt die Waffe dann verzollen, ein "billiger" Prügel fällt u. U. unter die Freigrenze, zumindest mußt Du nicht noch die Frachtkosten versteuern. Karl
wahrsager Posted April 27, 2005 Posted April 27, 2005 ein händler muss nicht nur eine FFL haben sondern auch eine exporteurlizenz. eventuell (oder sehr wahrscheinlich) fällt das enfield aber unter die kategorie "curio&relic / C&R", also "waffenantiquitäten". da könnte es erleichterungen oder sonderregelungen geben. schau mal bei www.atf.gov in die faq-liste.
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