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Maverick

Ist das ohne BKA zugelassen  

7 Benutzer abgestimmt

  1. 1. Ist das ohne BKA zugelassen

    • http://www.egun.de/market/item.php?id=314697
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Empfohlene Beiträge

hallo !

dat lecker teilchen ist ein optischer originalnachbau einer waffe nach kwkg, also anschein.

das kailber ist ohne bedeutung da .308 , bullpup ist´s auch nicht.

also bleibt noch die laulänge von 16", damit wäre das teil unter 42 cm und als anschein vom sportlichen schiessen ausgeschlossen.

letzhin hat uns aber f.g. erklärt, festmontierte "laufverlängerungen" werden mitgemessen. wenn der mfd fest montieret ist, ist´s über 42cm und sportlich verwendbar.

endlich mal ne gute nachricht!

handgunner

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Soo, hab abgestimmt ;) 

Warum meinst du denn, dass das nicht erlaubt ist?

315016[/snapback]

Muß das Ding nicht vom BKA auf Kriegswaffen-Eigenschaften geprüft werden, dann in den Bundesanzeiger u.s.w. , um dann diese blöde BKA Zulassung zu bekommen ?

:pissed:

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Hallo,

der "zivile" Beschuß ist eigentlich ein klarer Hinweis, dass es sich nicht (nichtmehr?) um eine Waffe handelt, die dem KWKG unterliegt --> für Jäger und Sammler o.k.

Für Sportschützen ist daher, wenn überhaupt, nur die Lauflänge interessant.

Just my 2 Cents.

Gruß

357Mag

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