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C-Mags vom G36 erlaubt?


Dirk Z

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich habe mal eine Frage bzgl. C-Mags vom G36.

Nun darf man ja 30er G36 Magazine in Deutschland besitzen aber nicht fürs sportliche Schießen benutzen.

Wie ist das bei den 100er C-Mags vom G36??

Wer hat da Informationen?? Nutzung sicherlich nicht erlaubt aber was ist mit dem Besitz???? :confused:

Danke schomal im Voraus!

Gruß

Dirk Z

Geschrieben

hi,

wenn du die Magazine auf eine Kapazität von unter oder gleich 10 Schuss blockiererst sehe ich da kein Problem. Der Besitz ist gestattet ob die blockiert sind oder nicht.

Nur ob es sinnvoll ist ein so unhandliches, teures und empfindliches Magazin mit nur 10 Schuss zu verwenden weiss ich nicht :confused:

Tschüß

Oli

Geschrieben
hi,

wenn du die Magazine auf eine Kapazität von unter oder gleich 10 Schuss blockiererst sehe ich da kein Problem. Der Besitz ist gestattet ob die blockiert sind oder nicht.

Nur ob es sinnvoll ist ein so unhandliches, teures und empfindliches Magazin mit nur 10 Schuss zu verwenden weiss ich nicht :confused:

Tschüß

Oli

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Danke Oli und Michel.45 für Eure Antworten!

Ich dache nur weil das Teil ja schon ziemlich "krass" aussieht, wäre auch evtl. der Besitz verboten.

Gruß

Dirk Z

Geschrieben

was ist eigentlich die ganz genaue definition von "sportlichem schießen"? ist damit jedes schießen auf einem schießstand gemeint? gilt das für alle verbände? demnach müsste ja auch das schießen mit den 30er magazinen mit dem BT96 pistolenkarabiner auf einem schießstand verboten sein.

Geschrieben
was ist eigentlich die ganz genaue definition von "sportlichem schießen"? ist damit jedes schießen auf einem schießstand gemeint? gilt das für alle verbände? demnach müsste ja auch das schießen mit den 30er magazinen mit dem BT96 pistolenkarabiner auf einem schießstand verboten sein.

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1.) Sportliche Schiessen: Es muss dafür eine Disziplin in der Sportordnung eines anerkannten Schützenverbandes vorhanden sein. Die Waffe muss für die Disziplin geeignet sein.

2.) BT96 dürfen reine Sportschützen nicht erwerben, nur Sammler und Jäger.

Also kann man mit einer BT96 in D auch nicht sportlich schiessen.

Mad Max

Geschrieben

und was ist, wenn ich mir als jäger so einen pistolenkarabiner kaufe. die reine jagdausübung ist nur mit einem 2 schüssigen magazin erlaubt (jetzt mal nicht aufs BT 96 bezogen). auf dem schießstand darf ich als jäger doch damit schießen, oder?

Geschrieben
und was ist, wenn ich mir als jäger so einen pistolenkarabiner kaufe. die reine jagdausübung ist nur mit einem 2 schüssigen magazin erlaubt (jetzt mal nicht aufs BT 96 bezogen). auf dem schießstand darf ich als jäger doch damit schießen, oder?

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Sobald ich als Jäger auf => Wild <= schiesse, dürfen nur 2 Schuss im Magazin sein, bei einer HA-Waffe § 19 BJagdG Punkt 2 c.).

Wenn ich einschiesse, trainiere, Raubzeug (nicht Raubwild !!!) schiesse oder Jagdschutz ausübe, kann ich bei Bedarf eine Trommel oder einen Gurt nehmen, was allerdings nicht mein Geschmack wäre.

Auf dem Schiessstand darf ich damit schiessen, insofern der Stand dafür zugelassen ist (Gibts auch: mein letzter SV war nur für DSB Waffen zugelassen, warum ich ihn auch verlassen habe).

Mad Max

Geschrieben

hatte vor einiger zeit mal mit dem gedanken gespielt mir so ein BT 96 zu kaufen. da ich es allerdings nicht jagdlich nutzen kann und mir ehrlich gesagt der preis zu hoch ist habe ich schnell den gedanken verworfen. interessiere mich jetzt für so ne G3 zivilversion von schwaben arms. die kann ich wenigstens noch jagdlich nutzen. kann aber nur jedem empfehlen bei drückjagden zurückaltend zu sein. ich werde zumindest nie mehr zu einer drückjagd meinen vorderschaftsrepetierer (mit drückjagdglas) mitnehmen. die "alten" haben da ein totales problem wenn man nicht mit einem wurzelholzdrilling dort auftaucht.

Geschrieben
...

kann aber nur jedem empfehlen bei drückjagden zurückaltend zu sein. ich werde zumindest nie mehr zu einer drückjagd meinen vorderschaftsrepetierer (mit drückjagdglas) mitnehmen. die "alten" haben da ein totales problem wenn man nicht mit einem wurzelholzdrilling dort auftaucht.

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Mein Beileid.

Ich möchte aber auch mal eine Lanze für die "konservativen" Jäger brechen.

Neulich auf der Drückjagd (Beständer ca. 40 Jahre alt):

Standschützen:

Alle Sorten Langwaffe (Drilling, 98er, Geradezugrepetierer, Lever Action,...). An einen Halbautomat kann ich mich nicht direkt erinnern, wäre aber sicher kein Problem gewesen.

Durchgangsschützen:

Hauptsächlich Geradezugrepetrierer (R93 :chrisgrinst: ) aber auch Vorderschaft-Repetierflinten (wollte nicht "Pumpgun" schreiben) mit Flintenlaufgeschossen.

Als "Hirsch- bzw. Saufänger" wurden u.a. auch Bajonette geführt (nicht an der Waffe) - Billlig und effektiv.

Was ich damit sagen will: "Die Jäger" sind nicht so konservativ wie viele glauben.

Gruß

357Mag

P.S.:

Da ich auch die Seiten von Lutz Möller kenne, bitte jetzt keine Diskussion um den R93 oder die Eignung von Flintenlaufgeschossen für diesen Zweck:

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