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IGNORED

Zuverlässigkeit nach Firmeninsolvenz?


Rungisalf

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
...

und wie sieht es aus wenn ich diese meinem Verein zur Verfügung stelle?? Habe ich da auch noch die tatsächliche Gewalt darüber und muss der Verein diese auch anmelden???. Ihr könnt euch natürlich vorstellen, dass das für mich nicht leicht ist mit meinem Vereinsvorsitzenden darüber zu reden.

gruss rungisalf

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So wie ich das sehe, ist das dennoch die beste Lösung! Falls Du Dir das momentan leisten kannst, solltest Du zwar einen RA prüfen lassen, wie es weitergehen kann, falls aber alle Stricke reissen, könnte z.B. der Verein Deine Waffen von Dir erwerben (den Besitz übernehmen, das Eigentum kannst Du behalten!) und in eine Vereins-WBK eintragen lassen. Auf diese Weise kannst Du im Verein weiterhin mit Deinen Waffen schießen. Der Rest ist Vereinbarungssache.

Die tatsächliche Gewalt kannst und darfst Du natürlich nicht mehr über die Waffen ausüben, wenn Dir die WBKs entzogen wurden.

Was die Aufbewahrung betrifft wird es somit darauf hinauslaufen, dass Du die Waffen im Verein lassen musst. Du könntest dann z.B. Deinen vorhandenen Tresor im Verein aufstellen und die Schlüssel dem Vorsitzenden oder der für die Vereins-WBK verantwortlichen Person übergeben. Natürlich ist damit eine gewisse Offenlegung verbunden. Aber wenn das Verhältnis zum Vorstand gut ist, sollte es schon möglich sein, oder?

Wenn Du die Waffen in die Schweiz verbringst, hast Du jedenfalls noch weniger davon, es sei denn, Du lebst direkt an der Grenze und Deine Verwandtschaft direkt auf der anderen Seite.

Gruß, Ronald

Geschrieben
...oder beim Händler Deines Vertrauens "parken".

313047[/snapback]

Hab ich auch schon daran gedacht. Angenommen ich gebe meine Waffen eine Händler zur Aufbewahrung und er "stempelt " mir die Waffen in meiner WBK heraus. Richtig ist, dass meine WBK rechtmäßig "entwertet" wurde und der Nachweis ersichtig ist das ich meine Waffen einem Berechtigen überlassen habe.

Muss ich trotzdem meine WBK, die ja mein Eigentum ist und ich auch dafür Gebühren bezahlt habe, an die Behörde zurück führen muss???

Kann mir jemand darüber Auskunft geben?? Das wäre prima....

gruss rungisalf

Geschrieben

ja, die musst du wohl zurückgeben oder entwerten lassen... denn auch eine leere wbk macht dich zu einem "berechtigten" im sinne des gesetzes, dem ein anderer berechtigter z.b. eine waffe leihen darf.

Geschrieben
Gerade solche Bilanzen legen die Vorsätzlichkeit der "Insolvenzverschleppung" (§ 84 GmbHG) nahe.  Ansonsten setzt es eben was wegen "Verletzung der Buchführungspflicht" (§ 283b StGB).

Im übrigen: Du scheinst zu übersehen, daß die von Dir angesprochenen "Rettungsversuche" regelmäßig ur dazu führen, daß andere Unternehmen (Lieferanten etc.) geschädigt werden., wobei dies äußerst selten aus altruistischen Motiven geschieht.

Ich rede in keiner Weise von Bilanzen, die "getürkt" sind, sondern von ordentlich aufgestellten Handels- und Steuerbilanzen. In diesen werden stille Reserven nun mal nicht (mit Ausnahmen) offen ausgewiesen.

Wer um alles in der Welt, will denn den Verkehrswert eines Betriebsgrundstückes genau ermitteln können?? Also, wenn ich den genauen Wert von einzelnen Aktiva nicht exakt bestimmen kann, wie will ich dann eine Überschuldung feststellen??

Zu den "Rettungsversuchen" ist zu sagen, dass mir am Hintern tausendmal lieber ein mittelständischer Geschäftsführer ist, der um Arbeitsplätze kämpft, als ein Betriebsratsvorsitzender eines großen Autokonzerns, der zugleich ein Bundestagsmandat innehält und Einfluß auf die Gesetzgebung nimmt!

Und durch die Gesetzgebung der jetzigen Bundesregierung sind mehr Unternehmen und Lieferanten geschädigt worden als durch Betriebsinsolvenzen der letzten 20 Jahre!

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