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ältere waffe eintragen in klws?


schnuller.cs

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Geschrieben

es geht um folgendes und zwar um eine ältere waffe eine schreckschuss waffe und zwar verkauft sie ein freund von mir und ich besitze noch keine kleinenwaffeschein wäre es möglich wenn ich den beantrage das ich die registrieren lasse darauf oder müsste ich eien neue kaufen?

mfg

Geschrieben
es geht um folgendes und zwar um eine ältere waffe eine schreckschuss waffe und zwar verkauft sie ein freund von mir und ich besitze noch keine kleinenwaffeschein wäre es möglich wenn ich den beantrage das ich die registrieren lasse darauf oder müsste ich eien neue kaufen?

Für den Erwerb (kaufen) einer Schreckschusswaffe muss du lediglich 18 Jahre alt sein und die Waffe sollte ein "PTB" Zeichen tragen.

Für das führen ("geladen bei sich tragen") brauchst du den kleinen Waffenschein.

Solange die Schreckschusswaffe ein "PTB" Zeichen hat braucht die Waffe nicht registriert werden.

Tschüß

Oli

Geschrieben
es geht um folgendes und zwar um eine ältere waffe eine schreckschuss waffe und zwar verkauft sie ein freund von mir und ich besitze noch keine kleinenwaffeschein wäre es möglich wenn ich den beantrage das ich die registrieren lasse darauf oder müsste ich eien neue kaufen?

mfg

303108[/snapback]

Hallo schnuller.cs,

zunächst mal willkommen bei WO! :)

Zu Deiner Frage:

Auf dem "Kleinen Waffenschein" (KWS) wird keine Gas- oder Schreckschuss-Waffe eingetragen. Den KWS musst Du bei Deiner zuständigen Erlaubnisbehörde (Kreis-Polizeibehörde, Ordnungsamt, Landratsamt o.ä.) beantragen, wenn Du eine solche Waffe ausserhalb Deiner Wohnung oder Deines Grundstücks "führen" willst, d.h. die Waffe ausser Haus mitnehmen willst. Die Verwaltungsgebühr für den KWS beträgt einheitlich bei allen Behörden 50,- €.

Ein Führen solcher Waffen ohne den KWS stellt einen Verstoss gegen das Waffengesetz dar, also nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, und kann mit empfindlichen Geldstrafen (mehr als 1.000,- €!) bis hin zu Freiheitsstrafen geahndet werden.

Der Erwerb von Gas- und Schreckschuss-Waffen ist auch nach dem neuen Waffengesetz erlaubnisfrei, Du musst lediglich mindestens 18 Jahre alt sein. Wenn Du also diese Waffe von Deinem Freund kaufen willst und Du die Altersvoraussetzung erfüllst, dann kannst Du das tun. Der Erwerb oder die Waffe müssen nicht registriert werden.

So long, CM :rolleyes:

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