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IGNORED

Definition der Regelmässigkeit im DSB / BSSB


IMI

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Nun ist ja von einer Mindestanzahl von "18 Aktivitätseinheiten" innerhalb der "letzten 12 Monate" in den Richtlinien für die Ausstellung von Bescheinignungen gem § 8 WaffG i.V.m. § 14 WaffG die Rede.

Wie sind denn bitte diese 12 Monate genau definiert?

Beispiel: Ich beginne am 28.2.2004 mit meinen "Aktivitäten" im Verein.

Habe ich dann bis zum 31.1.2005, oder bis zum 27.2.2005 Zeit, meine 18 "Aktivitätseinheiten" zu absolvieren?

Herzlichen Dank

IMI

Geschrieben

Dafür gibt es sicher mal " Erläuterungen zur vorläufigen Verfahrensweise der Berechnung des in Rede stehenden Zeitraums zur Festlegung der anrechnungsfähigen Aktivitäten zur Begründung des Bedürfnisantrags in Übereinstimmung zum WaffG 2003 in Verbindung mit der Verordnung unter Berücksichtigung des Entwurfs der allgemeinen VwV ".......oder so was Ähnliches chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif.

Bis dahin würde ich einfach mit den Fingerchen vom Tag des ersten Trainings an 12 Monate abzählen - und mich mit dieser schlichten Lösung ziemlich sicher fühlen tongue.gif

Mouche

Geschrieben

Antwort auf:

...Bis dahin würde ich einfach mit den Fingerchen vom Tag des ersten Trainings an 12 Monate abzählen - und mich mit dieser schlichten Lösung ziemlich sicher fühlen
tongue.gif

Mouche


Diese einfache Lösung wäre mir die liebste; wenn auch Deine obigen Ausführungen sehr amüsant sind, so möchte ich sie doch nicht erleben müssen.

Danke

IMI

Geschrieben

IMI - es ist einerseits natürlich boshafter Sarkasmus chrisgrinst.gif - andererseits auch wieder die Resignation über die Zustände bei uns frown.gif.

Ist es schon tragisch, daß der Gesetzgeber zuerst ein schlechtes Gesetz fabriziert, lange Zeit später eine nicht viel mehr Klarheit schaffende VO und noch immer keine VwV fertiggebracht hat - so wird dieser Zustand noch dadurch verschärft, daß sich die Verbände - ALLE ohne Ausnahme - noch darin übertreffen, weitere Verwirrung zu stiften rolleyes.gif.

Dagegen hilft IMHO nur noch galliger Humor grin.gif - und die Regel Nummer 10 die ich auf der Rückseite des Dixi Gun Works Katalogs gerade gelesen habe:

USE COMMON SENSE AT ALL TIMES wink.gif

Darauf bezog sich mein Tip - was willst Du diesen Zuständen anderes entgegenstellen, als eine Portion gesunden Menschenverstandes ? Wenn es keine klaren und verständlichen Vorgaben gibt, ich mich DARAN orientiere und es trotzdem falsch mache - dann weis ich zumindest, WER wirklich spinnt tongue.gif..........

Mouche

Geschrieben

Antwort auf:

Nun ist ja von einer Mindestanzahl von "18 Aktivitätseinheiten" innerhalb der "letzten 12 Monate" in den Richtlinien für die Ausstellung von Bescheinignungen gem § 8 WaffG i.V.m. § 14 WaffG die Rede.

Wie sind denn bitte diese 12 Monate genau definiert?

Beispiel: Ich beginne am 28.2.2004 mit meinen "Aktivitäten" im Verein.

Habe ich dann bis zum 31.1.2005, oder bis zum 27.2.2005 Zeit, meine 18 "Aktivitätseinheiten" zu absolvieren?

Herzlichen Dank

IMI


IRONIE ANFANG

Hallo IMI,

in vielen Vereinen hilft es, beim Schützenfest zu arbeiten,

das Schützenheim zu streichen oder eine ordentlich Spende für die Jugendkasse zu machen.

IRONIE ENDE

Wenn es, meines Erachtens, soweit ist, daß Tage gezählt werden müssen, dann ist es Zeit, sich einen anderen Verein

oder Verband zu suchen. Irgendwann tust Du das dann sowieso,

oder gibst klein bei.

Wolli

Geschrieben

Pardon liebe Freunde blush.gif-

aber das ist ziemlich gefährlicher SCHERZ was Wolli da als "Ironie"präsentiert tongue.gif .

Das "regelmäßige" Schießen ist eine gesetzliche Anforderung u.a. zur Überprüfung des Bedürfnises 3 Jahre nach WBK Ausstellung und vor Ausstellung der ersten WBK !

Eine der unabdingbaren Voraussetzungen für die Zulassung als "Anerkannter Verband" ist die Dokumentation der schießsportlichen Aktivitäten zumindest der Schützen, die eine WBK erstmalig nach dem 01.04.2003 beantragt/bekommen haben, damit die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung anhand von Unterlagen durchführbar ist.

KEIN Vereins-Chef, der seine fünf Sinne beisammen hat,dem seine eigene Zuverlässigkeit etwas bedeutet, wird etwas unterschreiben,bestätigen, was sich nicht nachvollziehen,bzw. durch Schießbuchs-, Standaufsichts- oder sonstige Aufzeichnungen belegen läßt rolleyes.gif.

Sich über unsere komplizierten und schlechten Gesetze und Regelungen lustig zu machen, ist eine Freiheit, die ich mir auch nehme chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif-

Auch nur scherzhaft - und sei es in "Ironieform" - den Anschein (! grin.gif) zu erwecken, bei irgendwelchen Vereinen irgendwelcher Verbände wäre es möglich, gesetzliche Anforderungen durch "Freibier,Wohlverhalten etc." ersetzen zu können,ist der Sache sicher nicht dienlich,könnte sehr leicht zu Mißverständnissen führen - obwohl es,wie wir alle wissen , natürlich völlig absurd und aus der Luft gegriffen ist cool.gif

Mouche cool3.gif

Geschrieben

Antwort auf:

Das "regelmäßige" Schießen ist eine gesetzliche Anforderung u.a. zur Überprüfung des Bedürfnises 3 Jahre nach WBK Ausstellung und vor Ausstellung der ersten WBK !


So Mouche sehe ich es ja auch noch ein.

Ich hatte das mit den "18 Aktivitätseinheiten" auf immer und ewig verstanden, also auch nach den ersten 3 Jahren der ersten Waffenrechtlichen Erlaubniss.

Dazu sagte mein SB, totaler Käse.... wink.gif

Geschrieben

Wie wir es finden und was wir davon halten - ist zum Glück nicht Pflicht tongue.gif -

Tatsache aber IST, daß diese 18er Regelung auch beim BDS als Definition des "regelmäßigen" Schießens gilt - und möglicherweise auch in der VwV so zu finden sein wird.

Somit kann Dein SB , DU,oder ICH das für totalen Käse oder viel Schlimmeres halten - solange wir es nur befolgen tongue.gif .

Mehr als totaler Käse waren z.B. mal die hier auch schon herumgeisternden Vorgaben in denen sogar "Dauer und Intensität"dieser einzelnen ,schießsportlichen Aktivitäten definiert werden sollten shocked.gif.

Wir müssen nun mal mit den gesetzlichen Regelungen leben - und der einzige Garant gegen die TOTALE staatliche Überwachung, sind anerkannte Verbände !

Deren - zumeist - maßvolle Vorgaben (im Einzelfall trotzdem durchaus ärgerlich)- und als solche erachte ich die Forderung nach 18 "Aktivitäten" pro Jahr - müssen zwangsläufig ein Kommpromiß sein, da sie schließlich nicht nur unsere Interessen berücksichtigen dürfen - sie müssen auch den staatlichen Anforderungen gerecht werden rolleyes.gif.

OHNE anerkannte Verbände hätten wir dann vielleicht staatliche Übungsleiter und Bedürfnisprüfungskommissionen - DANN würde ich es wirklich mal mit Golf probieren cool.gif

Mouche

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