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IGNORED

Amerikaner lebt in D..WBK ????


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute,

ein Bekannter(Amerikaner als Soldat in D) hat als Militärangehöriger der USA dort (Kasernen) Waffen völlig legal gekauft und zuhause (Wohnung im Ort) deponiert (wo auch sonst).

Es kam, wie es kommen musste: Freundin hier, als jetziger "Zivilist" (also mittlerweile kein Soldat mehr), aber immer noch für USA tätig (Kaserne), muss er ja wenn er hier lebt auch die Waffen "deutsch-legalisieren"

.223 Remington lang mehrlader,

8mm lang

und eine .22 Kurz (passt für DSB-Diszis).

Er ist mit mir in einen Verein (DSB) eingetreten (Zeitgleich mit mir-da hatte war ich totaler Newbie)

Problem: .223 Remington/Mehrlader- es gibt für ihn keine Disziplin(DSB), um dieses Gewehr einzutragen- er hat schon einen dicken Hals, da er mit einem weiteren 1/2 Jahr in einem anderen Verein rechnet, ohne das Gewehr völlig legal zum Schiessstand (gastschütze)mitzunehmen, um zu schiessen.

Hat jemand da eine Ahnung, wie das mit Alliierten gehandhabt wird-also USA????

Anmerkung: Die Amis haben sowas wie eine Ggelbe WBK, da sind alle eingetragen

-Gibts da Sonderregeln oder ähnliches????

Schonmal Danke, für Eure Hilfe

------------------

Mit freundlichen Grüssen

Maxe2k

[Dieser Beitrag wurde von Maxe2k am 28. Februar 2002 editiert.]

[Dieser Beitrag wurde von Maxe2k am 28. Februar 2002 editiert.]

Geschrieben

Hallo,

wir hatten vor ca. einem Jahr in unserem Verein einen ähnlichen "Fall". Damals sah die rechtliche Sache so aus:

US-Amerikaner, egal ob Militärangehörige oder Zivilisten, unterlagen VOLL dem Deutschen Waffenrecht! Dies bedeutete, daß sie genauso wie Du und Ich gelbe, grüne und rote WBKs brauchten, Bedürfnisse und Disziplinen, Sachkundeprüfungen (!) ...

Der bisher gültige Sonderstatus, der früher durch das NATO-Truppenstatut gewährleistet war, galt nicht mehr! Es gab auch keine Übergangsfristen mehr!!! Früher konnten die Amis mit ihrer Gun Owners Card (kleine Karte im Scheckkartenformat) die Waffen zuhause haben und auch Muni kaufen. Das war aber vorbei! Aus diesem Grund fand und findet man auch nicht mehr allzuviele Amis, die z.B. auf öffentlich zugänglichen Schießständen als Gast schießen.

Zur damaligen Zeit wären die Waffen, die Dein bekannter ohne WBK besessen hätte, illegal.

Damals waren sowohl Amis als auch die deutschen Verwaltungen aufgrund der urplötzlichen Gesetzesvorschrift ordentlich in der Zwickmühle, denn auch die Militärverwaltungen verweigerten Ihren Soldaten, die Waffen nach Deutschland zu "importieren".

Man hat dann darüber nachgedacht, wie man es den Amis trotzdem ermöglichen konnte, ihre POF´s (privately owned firearms) nach Germany zu bringen. Ich bin mir nicht sicher, wie die Rechtslage heutzutage aussieht. Eigentlich müßte die jeweils zuständige Standortverwaltung (bei Armeeangehörigen) entsprechend Auskunft geben können.

Bei Zivilamerikanern gehe ich jedoch davon aus, daß sie - genauso wie alle anderen ausländischen Mitbürger - voll dem deutschen Waffenrecht unterliegen. Also doch: WBK, Bedürfnis ...

------------------

Save shooting!

Peter K

[Dieser Beitrag wurde von Peter K am 28. Februar 2002 editiert.]

Geschrieben

Hallo,

Ich bin da natürlich kein Experte für diese Fragen, habe mich aber mal vor zwei Monaten mit einem Sachbearbeiter in Bayer darüber unterhalten. Er sagte mir, dass er für solche Fälle bis jetzt immer eine vernünftige Lösung gefunden hat. Also mal vernünftig mit dem Zuständigen reden. Euer Mann dürfte da nicht der erste sein. Man scheint da in D ziemlich viel Ermessensspielraum zu haben

Gruß

Makalu

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Peter K:

Hallo,

wir hatten vor ca. einem Jahr in unserem Verein einen ähnlichen "Fall"......

Super,vielen Dank für die schnelle Antwort...

aber ja irgend wie blöd, da gekauft werden darf, aber 1 Schritt ausserhalb der Kaserne ist das illegal.....

Danke, so kann ich meinem Freund weiterhelfen

------------------

Mit freundlichen Grüssen

Maxe2k

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Peter K:

Hallo,

wir hatten vor ca. einem Jahr in unserem Verein einen ähnlichen "Fall"......

Super,vielen Dank für die schnelle Antwort...

aber ja irgend wie blöd, da gekauft werden darf, aber 1 Schritt ausserhalb der Kaserne ist das illegal.....

Danke, so kann ich meinem Freund weiterhelfen

------------------

Mit freundlichen Grüssen

Maxe2k

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Maxe2k:

Hallo Leute,

ein Bekannter(Amerikaner als Soldat in D) hat als Militärangehöriger der USA dort (Kasernen) Waffen völlig legal gekauft und zuhause (Wohnung im Ort) deponiert (wo auch sonst).

Es kam, wie es kommen musste: Freundin hier, als jetziger "Zivilist" (also mittlerweile kein Soldat mehr), aber immer noch für USA tätig (Kaserne), muss er ja wenn er hier lebt auch die Waffen "deutsch-legalisieren"

.223 Remington lang mehrlader,

8mm lang

und eine .22 Kurz (passt für DSB-Diszis).

Er ist mit mir in einen Verein (DSB) eingetreten (Zeitgleich mit mir-da hatte war ich totaler Newbie)

Problem: .223 Remington/Mehrlader- es gibt für ihn keine Disziplin(DSB), um dieses Gewehr einzutragen- er hat schon einen dicken Hals, da er mit einem weiteren 1/2 Jahr in einem anderen Verein rechnet, ohne das Gewehr völlig legal zum Schiessstand (gastschütze)mitzunehmen, um zu schiessen.

Hat jemand da eine Ahnung, wie das mit Alliierten gehandhabt wird-also USA????

Anmerkung: Die Amis haben sowas wie eine Ggelbe WBK, da sind alle eingetragen

-Gibts da Sonderregeln oder ähnliches????

Schonmal Danke, für Eure Hilfe

Hi, Maxe2k,

soweit Dein Freund weiterhin der Army als sog. Reservist zur Verfügung steht, dass ist meistens der Fall, gilt für Ihn weiterhin auch der NATO-Truppenstatut, wenn er sich in Deutschland aufhält.

Wenn dies jedoch nicht mehr zutreffen sollte, so gilt auch für ihn das Recht auf Besitzstandwahrung (Bestandschutz); d.h., er hat, unabhängig davon, ob er einem Verein angehört oder nicht, das Anrecht auf Ausstellung einer entsprechenden WBK. Allerdings kann ihm die Erlaubnis zum Ewerb von Munition versagt werden.

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Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Maxe2k:

Hallo Leute,

ein Bekannter(Amerikaner als Soldat in D) hat als Militärangehöriger der USA dort (Kasernen) Waffen völlig legal gekauft und zuhause (Wohnung im Ort) deponiert (wo auch sonst).

Es kam, wie es kommen musste: Freundin hier, als jetziger "Zivilist" (also mittlerweile kein Soldat mehr), aber immer noch für USA tätig (Kaserne), muss er ja wenn er hier lebt auch die Waffen "deutsch-legalisieren"

.223 Remington lang mehrlader,

8mm lang

und eine .22 Kurz (passt für DSB-Diszis).

Er ist mit mir in einen Verein (DSB) eingetreten (Zeitgleich mit mir-da hatte war ich totaler Newbie)

Problem: .223 Remington/Mehrlader- es gibt für ihn keine Disziplin(DSB), um dieses Gewehr einzutragen- er hat schon einen dicken Hals, da er mit einem weiteren 1/2 Jahr in einem anderen Verein rechnet, ohne das Gewehr völlig legal zum Schiessstand (gastschütze)mitzunehmen, um zu schiessen.

Hat jemand da eine Ahnung, wie das mit Alliierten gehandhabt wird-also USA????

Anmerkung: Die Amis haben sowas wie eine Ggelbe WBK, da sind alle eingetragen

-Gibts da Sonderregeln oder ähnliches????

Schonmal Danke, für Eure Hilfe

Nachtrag: Im Übrigen sollte und darf auch nicht vergessen werden, dass die USA faktisch noch immer Besatzungsmacht sind, da nach der sog. Wiedervereinigung Deutschlands der Alliiertenstatus nicht abgeschafft, sondern nur vorübergehend außer Kraft gesetzt worden ist und somit Deutschland nur eine bedingte Selbständigkeit erhalten hat. Zwischen Deutschland und den USA gibt es noch keinen Friedensvertrag.

Ob für Amerikaner daher tatsächlich das deutsche Recht in vollem Umfang gilt, ist zu hinterfragen.

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