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Bußgeld bei Fehlen des Kleinen Waffenscheins


OldHand

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Geschrieben

Bei meiner Waffenbehörde (Hessen) liegen inzwischen eine Menge von Bußgeldbescheiden vor die gegen Leute erlassen wurden, die ohne Kleinen Waffenschein Gas-und/oder Schreckschußwaffen geführt haben.

Die Polizei hat z.B. bei Autokontrollen die Waffe im Fach der Türseite gesehen, nach dem Kleinen Waffenschein gefragt, und bumms, war's passiert.

Und nun kommt es: Die Bußgeldbescheide belaufen sich auf € 600,-- bis € 2.400,--!!! Gleiche Höhe übrigens auch für Fallmesser.

Die Waffenbehörde entscheidet nun, ob bei einem WBK Inhaber die Zuverlässigkeit nach dem WaffG noch gegeben ist. Im Falle der Verneinung kann dann auch noch der Jahresjagdschein einkassiert werden.

Da kann man nur sagen: Kleine Ursache - große Wirkung!

Geschrieben

Antwort auf:

Da kann man nur sagen: Kleine Ursache - große Wirkung!


Ja, das stimmt. Zu prüfen ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a WaffG, ob "Tatsachen die Annahmen rechtfertigen, dass Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwendet werden". Wenn dies bejaht wird, ist der Knabe per Gesetz unzuverlässig und insofern werden ihm auch WBK/Waffenschein/Schießerlaubnis/Jagdschein etc. widerrufen.

Es ist ein sehr schmaler Grat zur Unzuverlässigkeit. Deshalb sollte man nicht an den 50 Euro für den Kinderwaffenschein sparen.

Die "Bußgelder" sind übrigens Geldstrafen vom Gericht/Staatsanwaltschaft, denn Führen ohne KWS ist ein Straftatbestand und keine Ordnungswidrigkeit. wink.gif

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