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IGNORED

jagdscheinanwärter


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi!

im neuen F-Katalog steht, dass nach dem alten Waffg. Teilnehmer eines Vorbereitungskurses eine wbk beantragen können. Gilt das auch für das neue Waffg?

Und was genau heisst "beantragen können", schliesslich kann man das auch so, nur wird der Antrag dann abgelehnt wink.gif

Geschrieben

Original erstellt von forsaken:

im neuen F-Katalog steht, dass nach dem alten Waffg. Teilnehmer eines Vorbereitungskurses eine wbk beantragen können. Gilt das auch für das neue Waffg?

ja, meines Wissens nach gilt es auch bei dem neuen WaffG!

Und was genau heisst "beantragen können" ... heißt, Du hast ein Bedürfnis für den Voreintrag, wenn die Jagschule oder der Lehrgangsleiter diese unterstützt.

(Bei mir wurde es damals nicht unterstützt, lag aber wohl eher daran, daß der Schießleiter sich nicht die 5DM Leihgebühr pro Tln und Schießtag entgehen lassen wollte)

Gruß

GreenHunter

------------------

Er ist seit Feb 2001 dabei und war nach 87 Beiträgen zu blöd das PW zu ändern *g*

Geschrieben

danke für die schnele Antwort!

lohnt es sich, mit der Jagdschule sowas im Vorhinein abzuklären, oder macht einen sowas "verdächtig( smile.gif)".

Geschrieben

Moin,

der Lehrgangsleiter muß Dir neben dem "Bedürfnis" auch die Sachkunde bescheinigen.

Bei einer Jagdschule mit "Crashkurs" hast Du vorher den Jagdschein;-)

Ich halte die eigene Waffe für einen Jagdscheinanwärter, dann für interessant, wenn keine geeignete Waffe vorhanden ist, z.B. linkshänder bzw. besondere Schaftmasse oder wenn man jedesmal einen neue Waffe bekommt. Natürlich auch bei ausgeleierten Waffen

------------------

Mast und Schotbruch

Skipper

Geschrieben

ach ja, wie läuft das mit der Sachkunde in diesem Fall?

Und kann dieses bedürfnis auch für eine Jagdlich kurzwaffe gelten, obwohl KW schiessen in der Prüfung ja nicht vorkommt?

Geschrieben

Hallo

In Rheinland Pfalz wurde als erstes beim Kurs die Waffenhandhabung und Sachkunde gemacht. Daraufhin erhielten die Anwärter eine begrenzte WBK ZEitlich und für eine Langwaffe Flinte sowie eine Langwaffe Büchse einen Voreintrag. Nach bestandener Jägerprüfung wurde diese WBk dann genauso gehandhabt wie alle anderen. Erst dann konnten Kurzwaffen beantragt werden.

Gruss Sven

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von forsaken:

ach ja, wie läuft das mit der Sachkunde in diesem Fall?

Und kann dieses bedürfnis auch für eine Jagdlich kurzwaffe gelten, obwohl KW schiessen in der Prüfung ja nicht vorkommt?

N E I N !

Wenn, dann bekommst Du den Voreintrag für eine Flinte (kein Vorderschaftrep. und kein Automat)!

Wenn Du aber die Prüfung nicht bestehst, dann wird i.d.R. diese WBK wieder aberkannt!

Dieses "Bedürfnis" ist KEIN Weg zur "leichten" Waffenbeschaffung, sondern eine Unterstützung für das Erlangen einer erfolgreich abgeschlossenen Jägerprüfung!

Gruß

GreenHunter

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Er ist seit Feb 2001 dabei und war nach 87 Beiträgen zu blöd das PW zu ändern *g*

Geschrieben

"Dieses "Bedürfnis" ist KEIN Weg zur "leichten" Waffenbeschaffung, sondern eine Unterstützung für das Erlangen einer erfolgreich abgeschlossenen Jägerprüfung!"

logisch.

Geschrieben

Bei uns in Schleswig-Holstein gab es (nachdem die Sachkunde vermittelt wurde) die Möglichkeit eine Flinte über eine vorläufige WBK zu erwerben. Das wurde auch recht viel genutzt, da nur wenige Lehrgangswaffen zur Verfügung standen. Eine Büchse konnte bei uns nicht erworben werden!

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Gruß, Hartmut Rodney Hopperton.

(FWR-Mitglied 3921)

Geschrieben

Uns wurde bei dem heutigen 1. Lehrgang zur Jägerprüfung mitgeteilt, daß wir nach ca. 4 Monaten eine vorläufige WBK erhalten würden. Nach 4 Monaten seien die Themen die in der Sachkunde gefragt würden, bereits bearbeitet.

Er sprach aber nur von Büchsen und Flinten, nicht von Kurzwaffen.

Die werden beim Jagen nur zum Fangschuß gebraucht und dafür besteht in der Ausbildungszeit nun wirklich kein Bedürfnis.

Anmerkung von mir.

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