MrWhite Posted September 16, 2004 Share Posted September 16, 2004 Hi! Ich komme irgendwie mit der Suchfunktion des Forums nicht klar ... deshalb frage ich jetzt mal einfach so (sorry wenn die Frage schon gestellt wurde). Wie sieht es mit der neuen gelben WBK gem. §14 Abs.4 WaffG in NRW mittlerweile aus? Ich habe meine heute bekommen. Fernmündlich hatte ich aber vor ein paar Wochen mit meinem Sachbearbeiter gesprochen und der meinte ich dürfte nur eine Waffengattung 3x darauf kaufen (habe beantragt 44er Perkussionsrevolver). Wenn ich die Gattung änderen wollte, müßte ich erneut eine BDS Bedürfnisbescheinigung vorlegen. Heißt das, ich muß eine extra Bescheindung über den BDS einholen, wenn ich nen 44er Unterhebel mir holen möchte? Ist das nur hier so in Wuppertal geregelt bzw. muß ich mich daran halten?! Dem WaffG selber ist so eine Regelung ja nicht zu entnehmen und spricht m.E. auch gegen den Sinn der gelben WBK ... wäre dann ja wie eine normale grüne WBK ... Der Händler verkauft mir (laut seiner Aussage). Btw. In der gelben WBK ist kein Voreintrag bzgl. Perkussionsrevolver ... Bitte helft mir Danke im Voraus! Felix Link to comment Share on other sites More sharing options...
peter becker Posted September 16, 2004 Share Posted September 16, 2004 hallo felix ich habe meine gelb neu, seit 3 monaten,( beantragt über den dsb) . ich darf die dafür vorgesehenen waffen,erwerben EGAL in welcher art. das bedeutet, ich könnte mir perkussionsrevolver, repetierer und einschüssige patronenkurzwaffen kaufen. ( dafür ist gelb neu auch vorgesehen) es gibt da bei uns (hessen) keinerlei einschränkungen. gelb neu ist für diese waffenarten vom gesetzgeber gedacht und ich kann sie so darauf erwerben. ich habe aber auch schon gehört,dass es in einigen bundesländern/kreisen andere auslegungen geben soll,die sind aber eeeeeiiigentlich vom gesetzgeber nicht so gedacht. viele grüsse peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
reini Posted September 16, 2004 Share Posted September 16, 2004 Hi, schau mal in der Rubrik "Downloads" (in der Übersicht ganz unten) - Dort fndet sích mittlerweile auf der Seite 2 mehrere Berichte zur neuen gelben WBK. Scheinbar gehen die Uhren in NRW anders! FWR Mitgliedschaft und Rechtsschutzversicherung sind durchaus nützlich und stärken die Solidarität unter den Waffenbesitzern. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hob Posted September 16, 2004 Share Posted September 16, 2004 Bei dieser seltsamen Auslegung kann man die Waffen ja auch gleich auf die grüne WBK mit Einzel-Bedürfnisnachweis holen, da das bei der gelben WBK ja dann auch nicht anders ist. Die wenigsten werden sich ja drei Gewehre der gleichen Gattung kaufen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
MrWhite Posted September 17, 2004 Author Share Posted September 17, 2004 Danke für eure Antworten. Bin btw. im FWR und über ÖRAG Rechtsschutz versichert. Ich werde Montag mal den BDS anrufen bzw. auch das FWR diesbzgl. Wenn jemand zwischenzeitlich (oder in der nächsten Zeit) Änderungen / andere Erfahrungen sammelt in NRW ... bitte posten! Danke! Felix Link to comment Share on other sites More sharing options...
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