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IGNORED

Kurze Frage zur neuen gelben WBK in NRW


MrWhite

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi! Ich komme irgendwie mit der Suchfunktion des Forums nicht klar ... deshalb frage ich jetzt mal einfach so (sorry wenn die Frage schon gestellt wurde).

Wie sieht es mit der neuen gelben WBK gem. §14 Abs.4 WaffG in NRW mittlerweile aus? Ich habe meine heute bekommen. Fernmündlich hatte ich aber vor ein paar Wochen mit meinem Sachbearbeiter gesprochen und der meinte ich dürfte nur eine Waffengattung 3x darauf kaufen (habe beantragt 44er Perkussionsrevolver). Wenn ich die Gattung änderen wollte, müßte ich erneut eine BDS Bedürfnisbescheinigung vorlegen. Heißt das, ich muß eine extra Bescheindung über den BDS einholen, wenn ich nen 44er Unterhebel mir holen möchte? Ist das nur hier so in Wuppertal geregelt bzw. muß ich mich daran halten?! Dem WaffG selber ist so eine Regelung ja nicht zu entnehmen und spricht m.E. auch gegen den Sinn der gelben WBK ... wäre dann ja wie eine normale grüne WBK ...

Der Händler verkauft mir (laut seiner Aussage).

Btw. In der gelben WBK ist kein Voreintrag bzgl. Perkussionsrevolver ...

Bitte helft mir wink.gif

Danke im Voraus!

Felix

Geschrieben

hallo felix

ich habe meine gelb neu, seit 3 monaten,( beantragt über den

dsb) . ich darf die dafür vorgesehenen waffen,erwerben EGAL in welcher art.

das bedeutet, ich könnte mir perkussionsrevolver, repetierer

und einschüssige patronenkurzwaffen kaufen. ( dafür ist

gelb neu auch vorgesehen) es gibt da bei uns (hessen)

keinerlei einschränkungen. gelb neu ist für diese waffenarten vom gesetzgeber gedacht und ich kann sie so darauf erwerben. ich habe aber auch schon gehört,dass es

in einigen bundesländern/kreisen andere auslegungen geben soll,die sind aber eeeeeiiigentlich vom gesetzgeber nicht

so gedacht.

viele grüsse

peter

Geschrieben

Hi, schau mal in der Rubrik "Downloads" (in der Übersicht ganz unten) - Dort fndet sích mittlerweile auf der Seite 2 mehrere Berichte zur neuen gelben WBK.

Scheinbar gehen die Uhren in NRW anders! FWR Mitgliedschaft und Rechtsschutzversicherung sind durchaus nützlich und stärken die Solidarität unter den Waffenbesitzern.

Geschrieben

Bei dieser seltsamen Auslegung kann man die Waffen ja auch gleich auf die grüne WBK mit Einzel-Bedürfnisnachweis holen, da das bei der gelben WBK ja dann auch nicht anders ist. Die wenigsten werden sich ja drei Gewehre der gleichen Gattung kaufen.

Geschrieben

Danke für eure Antworten. Bin btw. im FWR und über ÖRAG Rechtsschutz versichert. Ich werde Montag mal den BDS anrufen bzw. auch das FWR diesbzgl. Wenn jemand zwischenzeitlich (oder in der nächsten Zeit) Änderungen / andere Erfahrungen sammelt in NRW ... bitte posten! smile.gif Danke!

Felix

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