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IGNORED

standaufsicht und der gehörschutz


peter becker

Empfohlene Beiträge

@ Knight :

Wenns länger dauert Ja ! grin.gifgrin.gifgrin.gif

Natürlich nicht.

Und Du weißst ja auch,daß man beide Situationen nicht miteinander vergleichen kann.

Die Aufsicht ist richtigerweise für die Sicherheit auf dem Stand verantwortlich und wenn der Kollege mehr als vermeidbar gefährdet wird, dann muß die Aufsicht handeln.

Aber : Freu Dich nicht zu früh tongue.gif

Ich weiß schon, worauf Du rauswillst.

Es ist schon ein Unterschied, ob jemand ernsthaft an Leib und Leben gefährdet wird, oder sich schleichende Gesundheitgefährdungen in Kauf nimmt.

Das Beispiel was Du konstruiert hast ist wohl zu extrem und der gesunde Menschenverstand verbietet jede Erörterung.

Hier ist ja direkt das Leben des Schützen gefährdet.

Wenn sich jedoch jemand freiwillig sein Gehör ramponiert,ist das zwar aus eigener Erfahrung auch sehr bedenklich, jedoch jedem seine eigene Entscheidung.

Jetzt mal eine Gegenfrage meinerseits, die nicht so extrem aber alltäglich ist:

Wieviele Sportveranstaltungen gibt es eigentlich, bei denen Zuschauer eine hohen Lärmbelastung ausgesetzt sind, ohne daß der Veranstalter Auflagen erteilen muß ?

Hast Du schon mal bei der Formel 1 an der Strecke gesessen ?

Ich ja. 120 dB sind kein Problem, denn die schädigende Schmerzgrenze wird locker erreicht, wenn Schumi und Co vorbeibrettern.

Das sind hochfreqente Dauertöne und gerade hohe Freqenzen sind sehr schädigend.

Da saßen Kleinkinder neben mir, einige hatten von ihre Eltern Hörschützer bekommen, aber die meisten eher nicht.

Stehst Du beim Ralleysport auch nicht mal an der freien Strecke, wo jederzeit einer in die Zuschauer schleudern könnte .

Gibst da Abstände, Auflagen ? Nö - eigenes Riskiko.

Du mußst ja nicht dorthingehen.Sonst bist Du ja versichert.

Warst Du mal bei anderen Motorsportveranstaltungen (Dragster-Rennen ) oder einfach in einer Diskothek ?

Sind da Veranstalter angehalten in der Disko auf Hörschutzkappen zu achten ?- Lustig wäre es wohl grin.gif

Wieviele Jugendliche haben sich da schon das Gehör ruiniert.

Spielen die Musiker,die mittendrin sind mit Gehörschutzkappen ?

Ich könnte diese Reihe noch beliebig weiterführen, wo der Besucher/Teilnehmer in gewisser Weise ein selbstkalkulierbares Risko für sein Gehör gehen wird, oder durch Nichteilnahme nicht eingeht.

Ich denke, aber das Problem, was wir dikutieren liegt viel tiefer.

Ich komme einfach manchmal nicht an der Erkenntnis vorbei, daß manche Standaufsichtpersonen ( Du natürlich nicht grin.gif)sich manchmal Kraft ihrer Wassersuppe als kleine Könige im kleinen Reich gebärden.

Gib einen Deutschen ein Amt und schon wächst er einen Meter.

Ich weiß um die schwere Bürde und die Verantwortung einer Standaussicht und ich habe durchaus Respekt vor ihrer Arbeit.

Sie müssen zweifelsfrei konseqent sein wenn nötig.

Allerdings schießen viele auch ohne Waffe oft über das Ziel hinaus und laufen in die Gefahr, erwachsene Menschen zu gängeln.

Ich habe da unabhängig vom Gehörschutz schon genügend Beispiel erlebt.

@ Kugel :

Sehr schön Deine vielen 021.gif, aber leider Verschwendung.

Auch als Gatgeber und Hausrechtinhaber darfst Du nicht alles, vom Geboten der Höflichkeit und Gastfreundschaft will ich gar nicht erst reden.

Sorry, aber glaubst Du ernsthaft,daß Deine Gäste mit Betreten Deiner Räumlichkeiten zu Deinen Sklaven werden und ausschließlich Deinen Willen unterworfen werden ?

In einem Schießstand müssen zweifelfrei Sicherheitsregeln beachtet werden, die eine sichere Waffenhandhabung zur Folge haben, weitergehende Auflagen können allerdings das zulässige Weisungsrecht überschreiten.

Ich sag Dir mal ein Beispiel, das ich vor geraume Zeit mit einer Standaufsicht hatte:

Wir machen Übungschießen Pistole 9 Luger ( CZ 75 ).

Der Durchgang lief eine geraume Weile, ich hatte gerade wieder mein Magazin gefüllt und wollte es einführen.

Da kam der Ruf " Feuer einstellen -Sicherheit "

Lege also meine Waffe treu und brav mit geöffneten Verschluß vor mir ab und das Magazin daneben.

Kommt die Standaufsicht, ein junges großmäuliger Greenhorn zu mir und blafft mich an ich solle das Magazin entleeren.

Ich fragte nur einmal " Warum ?".

Da nimmt der ohne meine Erlaubnis mein Magazin und schnippt alle 9 Para Patronen raus, so daß sie teilweise noch auf dem Boden fielen.

Alle Schützen haben verständnislos geguckt.

Ich fragte dann nochmals warum das so entleert werden muß.

Da antwortet er " Weil ICH es so will ".

So mal zum Thema der Selbsherrlichen Standaufsichten.

Meine Reaktion darauf:

Es war der letzte Besuch dieses Standes und mittlerweile dürften die einige hundert Euro/DM an Gebühren nicht eingenommen haben.

Und noch was als Fragestellung gedacht:

Es wird immer wieder von Auflagen für den Standbetreiber geschrieben, daß auf Gehörschutz zu achten sei.

Inwieweit sind diese Auflagen als Empfehlungen, als Handlungsrichtlinie zur Ermahnung einschließlich des Anbringens von Hinweistafeln gedacht oder ist es als Bedingung festgeschrieben,daß das Benutzten/Betreten des Standes ausschließlich nur mit Gehörschutz erlaubt ist.

Ist das wirklich so eindeutig verbindlich ?

Und wäre eine solche Verbindlichkeit überhaupt rechtlich korrekt ?

Attila

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