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Michel

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Hallo,

hat jemand von euch einen Tip wie ich an die Entscheidung des Verwaltungsgericht Chemnitz Aktenzeichen 3K1866/01 komme ?

Es ging dort um ein Verbot des OA-15A2

Vielen Dank im voraus.

MfG

Michael

[Dieser Beitrag wurde von Michel am 20. August 2002 editiert.]

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Du könntest das Gericht direkt anschreiben und um Zusendung einer Urteilskopie (persönliche Daten werden dann unkenntlich gemacht) bitten. Kostet allerdings ein paar Euro Gebühr.

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Gruß JM

FWR-Mitglied 19XXX

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Zitat:

Original erstellt von Michel:

Hallo JM,

in welcher Grössenordnung bewegt sich solch eine Gebühr ?

MfG

Michael

Ich hatte selbst mal eine Urteilskopie beim Kammergericht in Berlin angefordert. Hat ca. 12 Euro Gebühr gekostet.

Ich weiß allerdings nicht, welche Gebühren das OLG Sachsen verlangt.

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Hallo Michel,

forder eine Urteilsabschrift direkt beim Gericht an (Kosten: ,-50 €/Seite für die ersten 50 Seiten, danach -,15 €/Seite).

Das angegebene Aktenzeichen paßt allerdings nicht zum OLG, sondern wohl eher zum OVG (Oberverwaltungsgericht) Sachsen.

Udo

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