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Michel

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Geschrieben

Hallo,

hat jemand von euch einen Tip wie ich an die Entscheidung des Verwaltungsgericht Chemnitz Aktenzeichen 3K1866/01 komme ?

Es ging dort um ein Verbot des OA-15A2

Vielen Dank im voraus.

MfG

Michael

[Dieser Beitrag wurde von Michel am 20. August 2002 editiert.]

Geschrieben

Du könntest das Gericht direkt anschreiben und um Zusendung einer Urteilskopie (persönliche Daten werden dann unkenntlich gemacht) bitten. Kostet allerdings ein paar Euro Gebühr.

------------------

Gruß JM

FWR-Mitglied 19XXX

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Michel:

Hallo JM,

in welcher Grössenordnung bewegt sich solch eine Gebühr ?

MfG

Michael

Ich hatte selbst mal eine Urteilskopie beim Kammergericht in Berlin angefordert. Hat ca. 12 Euro Gebühr gekostet.

Ich weiß allerdings nicht, welche Gebühren das OLG Sachsen verlangt.

Geschrieben

Hallo Michel,

forder eine Urteilsabschrift direkt beim Gericht an (Kosten: ,-50 €/Seite für die ersten 50 Seiten, danach -,15 €/Seite).

Das angegebene Aktenzeichen paßt allerdings nicht zum OLG, sondern wohl eher zum OVG (Oberverwaltungsgericht) Sachsen.

Udo

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

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