Flintograf Posted June 18, 2002 Share Posted June 18, 2002 Habe von meinem Uropa eine doppelläufige Tesching bzw. Terzerol gefunden. Das ist (für Nichtkenner) eine Taschenpistole mit zwei Läufen nebeneinander, Vorderlader, Baujahr 1910-1912. Ob sie noch funktioniert, kann ich nicht sagen. Muß ich diese Antiquität in meiner WBK eintragen lassen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lawman Posted June 18, 2002 Share Posted June 18, 2002 Hi Flintograf, zu Deiner Frage ein eindeutiges JA. Mehrschüssige Vorderlader sind immer WBK-pflichtig. (Bleiben sie auch nach dem neuen Waffengesetz, allerdings erleichterter Erwerb auf Gelbe WBK möglich; fraglich ist nur, für welche Disziplin das gute Stück dann sportlich verwendet werden soll...) Grüße Lawman Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted June 19, 2002 Share Posted June 19, 2002 Wenn die Waffe vom Opa stammt, ist sie dann vielleicht ein Erbstück? Wenn dem so ist kommt evtl. der erleichterte Erwerb für Erben in betracht. Dann wird nur die Zuverlässigkeit und das Alter geprüft. Sachkunde, Bedürfnis und körperliche Eignung werden nicht benötigt. Damit hier nach altem Recht gehandelt wird sollte man sich ggf. sputen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Flintograf Posted June 19, 2002 Author Share Posted June 19, 2002 Dankeschön! Link to comment Share on other sites More sharing options...
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