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IGNORED

Terzerol WBK-pflichtig?


Flintograf

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Geschrieben

Habe von meinem Uropa eine doppelläufige Tesching bzw. Terzerol gefunden. Das ist (für Nichtkenner) eine Taschenpistole mit zwei Läufen nebeneinander, Vorderlader, Baujahr 1910-1912. Ob sie noch funktioniert, kann ich nicht sagen.

Muß ich diese Antiquität in meiner WBK eintragen lassen?

Geschrieben

Hi Flintograf,

zu Deiner Frage ein eindeutiges JA.

Mehrschüssige Vorderlader sind immer WBK-pflichtig. (Bleiben sie auch nach dem neuen Waffengesetz, allerdings erleichterter Erwerb auf Gelbe WBK möglich; fraglich ist nur, für welche Disziplin das gute Stück dann sportlich verwendet werden soll...)

Grüße

Lawman

Geschrieben

Wenn die Waffe vom Opa stammt, ist sie dann vielleicht ein Erbstück?

Wenn dem so ist kommt evtl. der erleichterte Erwerb für Erben in betracht.

Dann wird nur die Zuverlässigkeit und das Alter geprüft. Sachkunde, Bedürfnis und körperliche Eignung werden nicht benötigt.

Damit hier nach altem Recht gehandelt wird sollte man sich ggf. sputen.

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