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Munitionserwerb


Gast Mouche

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Aus gegebenem Anlaß bitte ich um Euren Rat :

Ich kaufe eine Waffe bei einem BüMa.Dieser trägt die Waffe in meine WBK ein. Das Kaliber habe ich bisher nicht!

Frage 1: Darf mir dieser zur Waffe die passende Munition gleich mit verkaufen ?

Frage 2: Er hat diese Munition nicht vorrätig - aber ein Händler liegt an der Strecke der Heimfahrt - darf mir dieser die passende Munition verkaufen, obwohl der Eintrag des Waffenkaufs noch nicht von der Behörde bestätigt ist?

Ist übrigens ein Erwerb ohne(!) Voreintrag,also auf Gelb.

Danke für Infos vorab.

Mouche

Geschrieben

Ich würde Dir diese Frage(n) mit nein beantworten. Denn eine MEB (hier neues Kaliber) wird erst duch den Stempel in der WBK oder durch einen MES erteilt.

Ein sog. "Überlassen" gem. WaffG findet beim Kauf ja nicht statt...

Gruß Gromit

Geschrieben

er schreibt doch "erwerb auf gelb", also gibts weder meb-stempel, noch benötig er einen mes, sonder es gilt für den munerwerb das, was auf der karte drauf steht: "...sowie die dafür bestimmte munition zu erwerben".

das "abstempeln" des waffenerwerbs durch die behörde geschieht in erfüllung der anzeigepflicht und hat nichts mit der munitionserwerbsberechtigung zu tun, die aus der gelben wbk selbst resultiert.

Geschrieben

So ist es. Gromit liegt leider diesmal komplett falsch.

1. Der Erwerb der Waffe beim Händler einschliesslich Aushändigung der Waffe ist "Erwerb"im waffenrechtlichen Sinn.

2. Erwerb und Besitz sind (sofern es sich um den entsprechenden Waffentyp handelt) bereits genehmigt, nämlich mittels gelber WBK,

3. die gelbe WBK berechtigt den Besitzer einer Schusswaffe auch, die dafür bestimmte Munition zu erwerben.

4. Der Stempel bei der Behörde dient der Bestätigung der Erwerbsanzeige, ist aber nicht mit einer waffenrechtlichen Genehmigung zu verwechseln. Die Genehmigung zu Erwerb und Besitz liegt in Form der gelben WBK ja bereits vor.

Geschrieben

RB und falcon- danke für die klare Erläuterung icon14.gif

Ich kannte zumindest die Regelung des Erwerbs zusammen mit der Waffe von früher her. Beim Erwerb von einem anderen Händler war ich mir aber nicht sicher - und nach WaffG neu ist es eh immer empfehlenswert, vorher nochmals nachzufragen blush.gif

Gromit - auch danke für die Bemühung wink.gif -wir alle lernen insbesondere auch aus Fehlern dazu wink.gif.

Gruß Mouche

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