Smithy Posted May 16, 2002 Posted May 16, 2002 Hallo gestern war ich wieder einmal in meinem Zweit-Verein und hab mir da mal so "das schwarze Brett" angeschaut. Da kam ja erstaunliches Zutage: Es handelt sich bei dem Schiesstand um einen ÖFFENTLICH GEFÖRDERTEN Atomschutzbunker der unter einer Mehrzweckhalle (auch öffentlich gefördert) liegt und im Friedensfall eben an mehrere Vereine als Schiesstand vermietet wird. Da hängt dann ein Aushang des Bürgermeisters auf dem steht: "Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufbewahrung von Waffen und Munition in den Anlagen STRENGSTENS VERBOTEN ist". Braucht das jemand zur Aufklärung bei den neuen Waffenrechtsverhandlungen oder für einen Leserbrief?? Dass es Unsinnig ist die Waffen im Verein aufzubewahren wusste ich schon aber dass es VERBOTEN ist....... Grüsse
Lotzinger Posted May 16, 2002 Posted May 16, 2002 könnte mir nur vorstellen, dass es in bezug auf die eigenschaft als schutzraum gilt, aber warum ... keine ahnung.
Guest Posted May 17, 2002 Posted May 17, 2002 sollte die Stand-Aufbewahrung verpflichtend werden , vom Eigentümer aber unerwünscht sein , würde der Stand >>> geschlossen ! Kein Stand = kein Bedürfnis = Waffen weg schwupps: so schnell geht das, und wenns sein mus, auf diesem Wegen hinter herum !
Guest Posted May 17, 2002 Posted May 17, 2002 sollte die Stand-Aufbewahrung verpflichtend werden , vom Eigentümer aber unerwünscht sein , würde der Stand >>> geschlossen ! Kein Stand = kein Bedürfnis = Waffen weg schwupps: so schnell geht das, und wenns sein muss, auf diesem Wegen hinter herum !
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