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IGNORED

WBK ab 21 oder 25 gegen GG?


Small-Bore

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

Einige von euch scheinen sich mit den Gesetzen ja gut auszukennen, deshalb meine Frage:

Verstößt die Anhebung des Erwerbsalters für WBK's nicht gegen irgend ein Grundgesetz? Wenn ja, brauche ich mir keine Sorgen zu machen weil ich dann ja vor dem Bundesverfassungsgericht klagen kann (Politiker haben von Gesetzen ja nicht sehr viel Ahnung).

Ich bin im Moment 17 Jahre alt und werde erst im Februar 2003 18. Eine Anhebung des Erwerbsalter würde mich mindestens 3 Jahre zurückwerfen (wegen Ergebnisse mit eigener Waffe sind besser).

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

MfG, Daniel

Geschrieben

Sorry, im GG steht nichts was dagegen spricht. Alleine im Art. 38 (2) GG steht wer wählen darf. Was diese Sache mit der Anhebung betrifft muß ich dich entäuschen. frown.gif

Sandmann

Geschrieben

Ein Anschreiben an die Politiker bringt leider nichts. ich habe schon genug Emails geschrieben und immer nur ein Standardschreiben oder gar nichts zurückbekommen. Das liest nur die Vorzimmerdame und löscht es gleich wieder. Die Politiker interessieren sich nicht für die Waffenbesitzer, die interessiert nur die Wahl. Wer sich von den Politikern gegen eine Verschärfung des Waffenrechts ausspricht, wird von den meisten Medien geächtet.

Schade eigentlich, das ich nicht dagegen klagen kann.

Ich habe gehört, das im GG auch etwas zu Waffen steht (nicht erwerb oder nicht). Kann mir da jemand was zu sagen? Vielleicht irgendeinen link?

Vielen Dank schon mal, Daniel

P.S. Was haltet ihr von einer Demo in Berlin?

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Small-Bore:

Ein Anschreiben an die Politiker bringt leider nichts. ich habe schon genug Emails geschrieben und immer nur ein Standardschreiben oder gar nichts zurückbekommen. Das liest nur die Vorzimmerdame und löscht es gleich wieder.

Täusch Dich da mal nicht. Selbst ein völlig abgestumpfter Politiker hat eine Wahrnehmungsschwelle, die mit einer ausreichenden Zahl sachlich fundierter Briefe, Faxe und E-Mails durchaus zu erreichen ist.

Zitat:

Ich habe gehört, das im GG auch etwas zu Waffen steht (nicht erwerb oder nicht). Kann mir da jemand was zu sagen? Vielleicht irgendeinen link?

Da muss ich Dich enttäuschen. Im deutschen Grundgesetz steht nix dazu, Du meinst wahrscheinlich die amerikanische Verfassung. Das deutsche Grundgesetz findest Du zum Beispiel unter http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/gg/index.html

Zitat:

Was haltet ihr von einer Demo in Berlin?

Ehrliche Antwort? GAR NICHTS. Mit einer Demo kann man vielleicht seine Unterstützung für einen einfachen Sachverhalt dokumentieren. Bei einem komplexen und von der Öffentlichkeit nicht gerade besonders gut verstandenen Thema wie dem Waffenrecht ist eine Demo das völlig falsche Mittel. Was wir wollen und was Politik und Medien bisher verweigern, ist eine differenzierte, sachliche Auseinandersetzung - da ist eine Demo einfach unpassend.

Ansonsten würde ich Dir für Deine konkrete Situation folgendes empfehlen: Wenn Du schon eine Weile als Sportschütze aktiv bist und vielleicht sogar schon vorzeigbare Erfolge in Wettkämpfen hast, wird es bestimmt auch bei einer Anhebung der Altersgrenze eine pragmatische Lösung geben. Da im Moment noch nicht klar ist, wie die Regelungen und eventuelle Ausnahmen aussehen, solltest Du einstweilen Wettkampfergebnisse sammeln, mit dem Vorstand Deines Vereins das Thema ansprechen etc. pp.

Da das Entscheidende sein dürfte, dass Du Deine eigene Waffe hast, die Du einstellen kannst, wie Du willst, kann man vielleicht etwas mit einer Vereinswaffe "nur für Dich" machen. Die muss dann zwar im Verein bleiben und müsste zu Wettkmäpfen auch von jemand anderem transportiert werden, aber besser als nix scheint mir das allemal.

Aber wie gesagt: Erstmal abwarten, was da überhaupt rauskommt. Und einstweilen argurmentieren, was das Zeug hält ;-))

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von clausi:

Da das Entscheidende sein dürfte, dass Du Deine eigene Waffe hast, die Du einstellen kannst, wie Du willst, kann man vielleicht etwas mit einer Vereinswaffe "nur für Dich" machen. Die muss dann zwar im Verein bleiben und müsste zu Wettkmäpfen auch von jemand anderem transportiert werden, aber besser als nix scheint mir das allemal.

Hallo,

so läuft das in meinem Verein schon seit eh und jeh. Ich habe meine eigene Vereinswaffe, allerdings nur ein 30 Jahre altes Anschütz Match 54. Die Waffe ist an sich nicht ganz so schlecht, aber für bessere Ergebnisse (als jetzt)ungeeignet.

MfG, Daniel

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Small-Bore:

Hallo,

[...] nicht gegen irgend ein Grundgesetz? [...]

MfG, Daniel

Erstmal: Wir haben in Deutschland nur EIN Grundgesetz und eine Anhebung des Mindesalters für den Erwerb von Schußwaffen ist dann legal, wenn das neue Gesetz alle parlamentarischen Hürden nimmt und folglich in formeller und materieller Hinsicht rechtmäßig zustande kommt.

Eine verfassungsrechtliche Problematik sehe ich höchstens dann, wenn auch jene legalen Waffenbesitzer, die z.Zt. unter 21, bzw. 25 Jahre alt sind ihre Waffen enteigungsähnlich abgeben müssen.

Sofern das noch zu verabschiedende Gesetz nur für kommende (wovon ich in der Demokratie eigentlich ausgehe - bei der Neuregelung der Fahrerlaubnisklassen wurden ja auch keine bestehenden Führerscheine eingezogen) Antragsteller gilt, wird es schwierig. Da es sich um ein Gesetz handelt, ist der Gang nach Karlsruhe zum BVerfG angezeigt - und das wird kein Kinderspiel, sondern erfordert eine absolut perfekte und moralisch einwandfreie Argumentation!

Auf jeden Fall sollten wir erstmal abwarten, was genau jetzt beschlossen und verkündet wird. In den Fachgremien gibt es nämlich reichlich rechtskundige Experten, die es nicht nötig haben, von einer Kamera zur nächsten zu hasten, um die Wähler auf billige und populistische Weise mit immer neuen Neuregelungsvorschlägen zu ködern.

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