jupzup Posted April 30, 2002 Posted April 30, 2002 Hallo zusammen, habe lezte Woche eine Vorladung von der Polizei bekommen. Es geht darum das jemand mir vorwirft ich hätte ein gestohlenes Notebook verkauft bzw. es auch gestohlen. Also die Anschluding der Polizei lautet " Diebstahl und Anbieten von Diebesgut im Internet.." So jetzt ist es aber so, das ich absolut ein reines Gewissen habe und auch ohne Probleme meine Unschuld beweisen kann. Nun hatte ich eigentlich vor heute meine Anträge für die grüne WBK abzugeben. Ist es nun so das ich mir das sparen kann, da mir die WBK auf jeden Fall erst einmal verwährt wird aufgrund des Ermittlungsverfahrens gegen mich ???? Zur History: Ich bin noch nie in meien Leben mit dem Gesetz in Konflikt geraten, also keine Straftaten oder Verurteilungen ect.. Grüße an alle.... ------------------ jupzup Mitglied im FWR Nr. 21990
Whitewater Posted April 30, 2002 Posted April 30, 2002 Sofern es stimmt das Du deine Unschuld einfach Beweisen kannst, wird das Verfahren gegen Dich in kurzer Zeit eingestellt. So lange solltetst Du noch warten mit dem Antrag. Selbst wenn Du die WBK trotz des laufenden Verfahrens bekommen solltest, und das Verfahren gegen Dich negativ ausfallen sollte würde die WBK eh widerrufen werden. Dann hättest Du nen Haufen Geld für nix ausgegeben.
ulrich falk Posted April 30, 2002 Posted April 30, 2002 da hat er recht. nur ist die kurze zeit bis das verfahren beendet (in diesem fall: eingestellt) wird oft länger als man denkt. die staatsanwalten sind unglaublich überbelastet, aber es soll (bei zu langer dauer) schon geholfen haben, den zuständigen staatsanwalt anzurufen und um zügige bearbeitung zu bitten.
Lotzinger Posted April 30, 2002 Posted April 30, 2002 ich würde dem wbk-antrag ggf. eine eidesstattliche versicherung beifügen, aus der hervorgeht, dass dieses verfahren unbegründet (beweis beifügen) ist. das ordnungsamt erfährt davon in jedem fall, besser von dir und vorneweg ! gruß l.
Lotzinger Posted April 30, 2002 Posted April 30, 2002 berechtigter einwand. man müsste natürlich voraussetzen, dass ein ggf. beigefügter beweis offenkundig für den antragsteller spricht. ansonsten wäre abwarten auch meine alternative.
Whitewater Posted April 30, 2002 Posted April 30, 2002 Zitat: Original erstellt von Lotzinger: ich würde dem wbk-antrag ggf. eine eidesstattliche versicherung beifügen, aus der hervorgeht, dass dieses verfahren unbegründet (beweis beifügen) ist. das ordnungsamt erfährt davon in jedem fall, besser von dir und vorneweg ! gruß l. Ich glaube kaum das sich der Sachbearbeiter auf dieses dünne Eis begibt und unter diesen Umständen eine WBK ausstellt. Wenn er die eidesstattliche Versicherung liest muss er davon ausgehen das während des Verfahrens Gründe auftreten können/werden die zum Widerruf der Genehmigung führen würde. Ich würde warten, dann bist Du auf der sicheren Seite. [Dieser Beitrag wurde von Whitewater am 30. April 2002 editiert.]
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