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IGNORED

Wo gibt´s den Kleinen Waffenschein?


5-atü

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin Leude!

So wie es aussieht, brauche ich für das Führen von Gas-/ Schreckschuss-Waffen demnächst einen Waffenschein - wenn auch "nur" den Kleinen.

Aber an wen muss man sich wenden, gibt es evt. Übergangsfristen, etc.

Danke!

PiPa

Geschrieben

lass erst mal das gesetz in kraft treten, damit wir sehen, wie's überhaupt ausschaut. den "kleinen waffenschein" kannst du dir ggf. dann im neuen jahr besorgen (bei der erlaubnisbehörde beantragen).

[Dieser Beitrag wurde von ulrich falk am 29. April 2002 editiert.]

Geschrieben

was ist einen kleinen Waffenschein? Ich wohne seit 2 Jahren nicht mehr in BRD - bitte helfen, was haben sie sich jetzt ausgedacht?

Geschrieben

Das neue Waffengesetz erlaub in der Zukunft das Fuehren von Gas/Signalwaffen nur noch mit dem "kleinen Waffenschein".

Was die Vorraussetzung fuer so einen Schein sind, weiss ich nicht. Aber nach Erfurt, wer weiss schon was jetzt kommen wird!

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ARMED MEN ARE CITIZENS

UNARMED MEN ARE SUBJECTS

Geschrieben

Ich bin ja mal gespannt...

1. müsste einem Waffenschein zumindest eine WBK vorausgehen und

2. ein Bedürfnis vorhanden sein.

3. wie bewahrt man die (ursprünglich freien) Waffen auf?

Und da sehe ich ja gleich wieder ein Problem nach dem nächsten:

Wenn ich der Behörde melden muss, dass ich im Besitz von SECHS! Gas-/ Schreckschusswaffen bin, denken die wohl gleich (dank Erfurt entsprechend sensibilisiert), dass ich ´nen Krieg anfangen will.

Zweitens: Bislang habe ich zweimal "gezogen" - gegen Hunde. Und das ist auch schon etwas her.

Wie soll ich also glaubhaft machen, dass ich ohne den kleinen WS nicht "leben" kann?

Drittens: Aufbewahrung

Da die Waffen bisher frei verkäuflich sind/ waren, waren/ sind sie bei mir genauso gegen Diebstahl gesichert wie auch das Toilettenpapier, die Stichsäge oder der Wintermantel.

Gut, spätestens bei Besitz eigener Kinder hätte ich die Waffen besser verwahrt, doch nun ist das WaffG offenbar schneller als meine Familienplanung.

Wie sieht´s aus? Kann mir jemand zu den Punkten Infos/ Feedback geben?

Danke,

PiPa

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das letzte, was BUMM macht, werden die Boxen der HiFi-Anlage sein...!

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Pistolen-Paule:

Wie sieht´s aus? Kann mir jemand zu den Punkten Infos/ Feedback geben?

Dem Mann kann geholfen werden. Hier ein Auszug aus einer Veröffentlichung des Innenministeriums:

Für diejenigen Personen, die solche Waffen in der Öffentlichkeit führen möchten, ist eine behördliche Erlaubnispflicht vorgesehen. Der Ausdruck "Kleiner Waffenschein", der im Gesetz verankert wird, umschreibt folgenden rechtlichen Sachverhalt: Die Gas- und Schreckschusswaffen sind erlaubnispflichtig. Die Erlaubnispflicht umfasst aber, wie sich aus der Waffenliste ergibt, nicht den Erwerb und Besitz; hierfür gilt nach wie vor nur das Alterserfordernis der Volljährigkeit. Das Führen dieser Waffen unterliegt jedoch der Erlaubnispflicht, und zwar der Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung - § 2 Abs. 2 und 4 in Verbindung mit der Waffenliste. Diese wird in Form des Kleinen Waffen-scheins erteilt - § 10 Abs. 4 Satz 4.

Alles klar?

[Dieser Beitrag wurde von clausi am 12. Mai 2002 editiert.]

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von clausi:

Das Führen dieser Waffen unterliegt jedoch der Erlaubnispflicht, und zwar der Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung - § 2 Abs. 2 und 4 in Verbindung mit der Waffenliste. Diese wird in Form des Kleinen Waffen-scheins erteilt - § 10 Abs. 4 Satz 4.

Alles klar?

[Dieser Beitrag wurde von clausi am 12. Mai 2002 editiert.]

Leider NEIN. Die "Zusammenfassung der im Vergleich zum geltenden Recht wesentlichen Neuregelungen im Waffenrecht" vom Innenministerium hatte ich mir auch bereits ausgedruckt.

Nur wie wird "Zuverlässigkeit" und "persönliche Eignung" festgestellt, bewertet?

Für scharfe Waffen ist/ war es ja recht einfach: der Verein schaut sich Herr/ Frau/ Fräulein an, ob die Person geeignet ist, eine WBK zu beantragen, etc.

Wer soll mich aber, ohne Verein (Schießsport) beurteilen? Vielleicht der Verwaltungsangestellte vom Ordnungsamt? Brauche ich einen Leumund?

Und wenn ich, nach Inkrafttreten des Gesetzes zum Ordnungsamt wandere, wird mich der zuständige Sachbearbeiter wohl ungläubig anschauen.

Entweder unterschreibt er den Wisch sofort oder benachrichtigt das BKA, weil ich mehr als eine Gaspistole besitze...

Außerdem heißt es in dem Text weiter: "[...] wird eine Hinweis- und Protokollierungspflicht von Waffenhändlern bei der Veräußerung von solchen Schusswaffen vorgesehen [...]".

Sollte der Inhalt nicht weitergedacht sein, wäre Waffenhandel zwischen Privatleuten unbeobachtet (da nicht anzeigepflichtig), nur der Händler muss den Verkauf zu melden.

Hä??? Da wurde auf Seiten der Legislative wohl wieder die Hälfte vergessen.

Horrido,

PiPa

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das letzte, was BUMM macht, werden die Boxen der HiFi-Anlage sein...!

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Pistolen-Paule:

Leider NEIN.

Na gut, schauen wir mal, was sich machen lässt ;-))

Zitat:

Nur wie wird "Zuverlässigkeit" und "persönliche Eignung" festgestellt, bewertet?

Der einzig praktikable Weg scheint mir Führungszeugnis und Anfrage bei der Staatsanwaltschaft wegen laufender Verfahren zu sein, eventuell noch ein Blick ins Verkehrsregister. Alles andere ist behördlich nicht erfassbar und schon gar nicht praktikabel.

Zitat:

Für scharfe Waffen ist/ war es ja recht einfach: der Verein schaut sich Herr/ Frau/ Fräulein an, ob die Person geeignet ist, eine WBK zu beantragen, etc.

Naja, darauf schauen die Vereine zwar schon, aber sie sind dazu rechtlich weder verpflichtet noch bescheinigen sie das - in der Vereinsbescheinigung geht es nur um das Bedürfnis.

Zitat:

Und wenn ich, nach Inkrafttreten des Gesetzes zum Ordnungsamt wandere, wird mich der zuständige Sachbearbeiter wohl ungläubig anschauen. Entweder unterschreibt er den Wisch sofort oder benachrichtigt das BKA, weil ich mehr als eine Gaspistole besitze...

Naja, zum einen hast Du sicher einen guten Grund, weshalb Du mehr als eine Gaspistole hast. Zum anderen wird der "Kleine Waffenschein" wohl eher ein allgemeiner Erlaubnisschein sein, man wird wohl kaum die Waffe(n) dort eintragen müssen.

Zitat:

Sollte der Inhalt nicht weitergedacht sein, wäre Waffenhandel zwischen Privatleuten unbeobachtet (da nicht anzeigepflichtig), nur der Händler muss den Verkauf zu melden.

Hä??? Da wurde auf Seiten der Legislative wohl wieder die Hälfte vergessen.

Ist mir auch schleierhaft. Macht wirklich auf den ersten Blick wenig Sinn.

Geschrieben

COOOL!!!!!!!!

endlich den kleinen waffenschein für diese kriminellen alten omas und opas die sich nachts in ihrer wohnung nicht mal sicher fühlen!!!!

da wird sich die polizei aber freuen endlich diese schurken mit ihren gas- und schreckschüsser unter kontrolle zu haben!!!

das werden sich die polizisten bestimmt denken wenn sie hinter ihren streifenwagen in deckung gehen vor dem feuer der (illegalen?) AK-47

Archiviert

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