Andrè1 Posted April 25, 2002 Share Posted April 25, 2002 Ich weiß jetzt zwar nicht,wie lange Du schon dabei bist,aber vielleicht solltest Du schonmal ( nach bestandener Sachkunde ) die "Gelbe" beantragen. Am besten aber erst mal die nächsten paar Tage abwarten,um zu sehen wie es tatsächlich weitergeht. Gruß André Link to comment Share on other sites More sharing options...
ulrich falk Posted April 25, 2002 Share Posted April 25, 2002 das neue gesetz tritt erst 6 monate nach der verkündung in kraft, trifft also dich und deinesgleichen eh nicht mehr (mit der wartezeit). am tag des inkrafttretens jedoch, verländert sich für alle noch wartenden die wartezeit auf 12 monate. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wilfried Posted April 25, 2002 Author Share Posted April 25, 2002 Ich befinde mich zur Zeit in der derzeit gültigen 6-monatigen Wartezeit. Wenn nun das neue Waffengesetz ratifiziert wird und es eine 12-montige Wartezeit vorschreibt würde das bedeuten, daß auch ich mit dieser neuen Situation konfrontiert würde oder richtet sich das nach dem Eintrittsdatum des Vereins? Als ich in den BDMP eingetreten bin, war das 'alte' Gesetz ja noch in Kraft. Würde sehr gerne Eure Meinungen dazu hören. Gruß, Wilfried Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 25, 2002 Share Posted April 25, 2002 Mit Sicherheit wird es Dir nicht einfacher gemacht und Du wirst noch einmal einen "Nachschlag absitzen" muessen! ------------------ ARMED MEN ARE CITIZENS UNARMED MEN ARE SUBJECTS Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wilfried Posted April 26, 2002 Author Share Posted April 26, 2002 Zitat: Original erstellt von ulrich falk: das neue gesetz tritt erst 6 monate nach der verkündung in kraft, trifft also dich und deinesgleichen eh nicht mehr (mit der wartezeit). Hallo Ulrich, vielen Dank für die Info. Ich muß meine Planung nicht ändern, Super!! Gruß, Wilfried Link to comment Share on other sites More sharing options...
ulrich falk Posted April 26, 2002 Share Posted April 26, 2002 der vollständigkeit halber: die verordnungsermächtigungen treten gleich am tag nach der verkündung in kraft; das ganze gesetz aber wie gesagt erst 6 monate später. [Dieser Beitrag wurde von ulrich falk am 26. April 2002 editiert.] Link to comment Share on other sites More sharing options...
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