Glocky Posted June 8, 2004 Share Posted June 8, 2004 Liebe Nachbarn ! Habe wieder einmal ein Transitproblem ! Gibt es in Deutschland irgend eine Beschränkung bzgl. Zündhütchen ? Ich möchte für meinen Wiederladefreund in Tirol eine größere Menge Zündhütchen mitnehmen und mir den Umweg über Zell am See sparen. Könnt Ihr mir bitte sagen, ob Euer Waffengesetz oder Sprengmittelgesetz da irgendwelche Beschränkungen vorsieht ? Vielen Dank im voraus ! Grüße aus Linz Glocky Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted June 8, 2004 Share Posted June 8, 2004 Diese Bestimmungen -unter Gefahrgut fallen die ja auch - sind bei uns gerade in letzter Zeit Änderungen unterworfen worden. Bis 5 Kg dürfte aber m.E. nichts zu beachten sein - über 5 Kg wahrscheinlich auch Feuerlöscher mit mindestens 2 Kilo.Aber:ohne Gewähr - vielleicht hat es noch jemand genauer Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glocky Posted June 8, 2004 Author Share Posted June 8, 2004 Sind 30.000 Zündhütchen, also sicher weniger als 5kg ! Grüße aus Linz Glocky Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted June 9, 2004 Share Posted June 9, 2004 Hmmm, Zündhütchen sind ja nur die Träger des Zündsatzes aus Weichmetall (Messing, Tombak o.ä.) und werden nicht als Munition definiert. Vom Verkehr, der Einfuhr, dem Verbringen, dem Aufbewahren, Verwenden und Vernichten werden Sie durch § 1 Abs. 1 Nr. 2a der 1. SprengV ausgenommen, wenn der Anzündsatz nicht mehr als 0,2 g hat. Und das ist wohl zumeist der Fall. Kann mir also nicht vorstellen, dass es für die Zündhütchen besondere Transitbestimmungen geben soll. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted June 14, 2004 Share Posted June 14, 2004 In Antwort auf: Kann mir also nicht vorstellen, dass es für die Zündhütchen besondere Transitbestimmungen geben soll. Fantasie wird ja auch nicht als Beamtentugend gewertet - aber, Spaß beiseite, ich hab nochmals übers Wochenende "geblättert" : Besondere Transitbestimmungen gibt es natürlich nicht - aber allgemeine Transportbestimmungen - das Zeugs ist Gefahrgut! Die Einstufung nach dem Sprengstoffgesetz ist nicht maßgebend - es ist die Gefahrgut-Klasse ( 1.4 S hab ich notiert) und ab 5 Kilo ist ein mindestens 2 Kilo Feuerlöscher im Auto mitzuführen. Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted June 14, 2004 Share Posted June 14, 2004 Und ich dachte immer, 1.4S gibts nur als Opel Corsa. Danke Mouche ! Den Feuerlöscher also nicht schon ab 1 KG -wie sonst bei Pulver- Masse mitführen. Sehr interessant, wenn man sich mal überlegt, wie viele Zündhütchen-Gefahrguttransporte dann Tag für Tag unterwegs sind... Link to comment Share on other sites More sharing options...
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