SVI-RK Posted May 14, 2004 Share Posted May 14, 2004 Hallo, nach einem Telefonat mit meinen zuständigen Sachbearbeiter, sagte mir dieser, das er immer noch die alten Vorschriften einsetzt, da die neuen noch gar nicht angewendet werden können. (da ich gerade die 3. KW beantragt habe, ist diese Frage für mich wichtig) Desweitern verlangt er Nachweise über bestrittene Meisterschaften. (Diese hatte ich allerdings schon dem BDMP zugeschickt, die auch bestätigt wurden) Ich habe Ihm diese Unterlagen jetzt ebenfalls noch einmal zugeschickt - Frage mich aber ob das überhaupt gebraucht wird, da der BDMP dieses ja schon bestätigt hat?! Wie síeht eure Erfahrung in solchen Sachen aus???? Gruß SVI Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mark Pfennig Posted May 14, 2004 Share Posted May 14, 2004 Du kannst mit Deinem Sachbearbeiter natürlich einen Krieg anfangen und ihn über Deine Rechte und seine Pflichten belehren. Vielleicht hast Du damit sogar Erfolg. Allerdings würde ich es vorziehen ihm die gewünschten Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Damit machst Du es ihm leichter den Voreintrag zu erteilen. MP Link to comment Share on other sites More sharing options...
SVI-RK Posted May 14, 2004 Author Share Posted May 14, 2004 Das habe ich ja auch vor - Ist nur zu meiner Information. (Die Unterlage hat er jetzt auf seinem Tisch) Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Daytona Posted May 14, 2004 Share Posted May 14, 2004 In Antwort auf: Hallo, nach einem Telefonat mit meinen zuständigen Sachbearbeiter, sagte mir dieser, das er immer noch die alten Vorschriften einsetzt, da die neuen noch gar nicht angewendet werden können. ... m.w. gibt es noch keine neuen verwaltungsvorschriften. also, was soll er machen Link to comment Share on other sites More sharing options...
falcon Posted May 14, 2004 Share Posted May 14, 2004 das gesetz lesen und anwenden vielleicht? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Daytona Posted May 14, 2004 Share Posted May 14, 2004 In Antwort auf: das gesetz lesen und anwenden vielleicht? kann er das denn - ohne vv Link to comment Share on other sites More sharing options...
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