HaPe Posted March 20, 2004 Share Posted March 20, 2004 Hallo, ich überlege, mir eine Waffe aus USA zu importieren. Hier war schon mehrfach davon die Rede, dass man dazu eine Verbringungsbescheinigung nach §29 WaffG benötigt. Wo bekommt man sowas ??? Mein zuständiger Sachbearbeiter wusste nichts davon, er meinte, ich könne die Waffe einfach mit der WBK beim Zollamt abholen und zum Beschussamt bringen. Was stimmt denn nun? Gruß HaPe Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lt. Blueberry Posted March 20, 2004 Share Posted March 20, 2004 Dann soll sich dein SB mal schlau machen § 29 WaffG. Es gibt sogar Vordrucke, es langt aber auch ein relativ formloses Schreiben: "Herr HaPe ist berechtigt aufgrund seines Bedürfnisses gem. § 29 WaffG eine Jagd/Sportwaffe nach D einzuführen usw." Du könntest sonst beim Zoll wegen Bannbruch (=Straftat) belangt werden. Frag mal SB von WO. Siehe auch andere Threads (Import von Selbstlader aus USA etc.) Mad Max Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lt. Blueberry Posted March 20, 2004 Share Posted March 20, 2004 Kriegst du natürlich von deinem SB. Guckst du auch hier: http://foren.waffen-online.dehttp://foren....sb=5&o=&fpart=1 Mad Max Link to comment Share on other sites More sharing options...
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