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IGNORED

Bescheinigung nach §29 WaffG


HaPe

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich überlege, mir eine Waffe aus USA zu importieren. Hier war schon mehrfach davon die Rede, dass man dazu eine Verbringungsbescheinigung nach §29 WaffG benötigt.

Wo bekommt man sowas ???

Mein zuständiger Sachbearbeiter wusste nichts davon, er meinte, ich könne die Waffe einfach mit der WBK beim Zollamt abholen und zum Beschussamt bringen.

Was stimmt denn nun? confused.gif

Gruß

HaPe

Geschrieben

Dann soll sich dein SB mal schlau machen § 29 WaffG. confused.gif

Es gibt sogar Vordrucke, es langt aber auch ein relativ formloses Schreiben: "Herr HaPe ist berechtigt aufgrund seines Bedürfnisses gem. § 29 WaffG eine Jagd/Sportwaffe nach D einzuführen usw."

Du könntest sonst beim Zoll wegen Bannbruch (=Straftat)

belangt werden. mad1.gif Frag mal SB von WO.

Siehe auch andere Threads (Import von Selbstlader aus USA etc.)

Mad Max

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