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Einzellader Kurzwaffen


de50ae

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich habe eine Thompson Contender in .22lfB eingetragen auf grün als freie Pistole. Beim Kauf Ende 2002 wollte ich eigentlich mit dem Eintragen noch warten bis das neue WaffG in Kraft ist und dann eine gelbe beantragen. Da mir das damals zu lange gedauert hat und ich die Waffe endlich abholhen wollte, habe ich sie mir auf grün eintragen lassen. Was wohl die richtige Entscheidung war, da ich sonst sehr wahrscheinlich die Waffe immernoch nicht zu Hause hätte. frown.gif

Nun zu meiner Frage:

Eingentlich hatte die .22 lfB nur als Basis gekauft, um später einmal auch dickere Läufe drauf zu machen. Ich weiß wegen <= ist .22 lfB nicht gerade ein guter Ausgangspunkt, aber bei 200 EUR für ne neuwertige Contender konnte ich den Laden nicht verlassen ohne das Teil zu kaufen. rolleyes.gif

Was muß ich nun machen wenn mir mal ein günstiger GK Lauf für das Teil begegnet?

Also erstmal neue gelbe WBK beantragen. Bedürfnis für eine GK-Einzellader Kurzwaffe besteht auch, da ich Mitglied beim BDS und als Silhouettenschütze gemeldet bin.

Meine Frage ist nun, wird das Griffstück dann auf den größeren Lauf umgetragen?

Und neu beschossen muss das Griffstück wohl dann auch werden oder?

Geschrieben

....als BDS Mitglied brauchst aber wohl noch ein wenig Geduld für die Beantragung der Neuen Gelben...... blush.gif

Mouche

Geschrieben

@ Mouche

Ist ja auch noch nix konkretes geplant, falls ich igendwann mal was günsiges sehe schlage ich zu.

Falls ich jetzt schon eine Gelbe bräuchte würd ichs trotz Nichtanerkennung mal probieren. Hab im November noch ne KW mit BDS Bescheinigung genehmigt bekommen. cool.gif

@MP

kann man auch nur Läufe auf die gelbe WBK kaufen? Geht das? Sicher ?

Geschrieben

In Antwort auf:

kann man auch nur Läufe auf die gelbe WBK kaufen? Geht das? Sicher ?


Der Sachbearbeiter wird sagen "Nein", weil du mit nur einem Lauf ja nicht schießen kannst.

Das Gesetz aber sagt "Ja, sofern der Lauf für eine Waffe bestimmt ist, welche unter die Erwerbsberechtigung der Sportschützen-WBK fällt". Denn dieser Lauf ist der Waffe selbst gleichgestellt und im §14 Abs 4 (Sportschützen-WBK) wird keine abweichende Regelung für den Erwerb von bloßen Läufen getroffen. Daher ist es auch egal, ob du bereits die zugrundeliegende Waffe hast oder nicht.

Der Vollständigkeit halber: Hat man bereits eine Waffe, so braucht man für den Erwerb und Besitz einens kalibergleichen oder -kleineren Austauschlauf keine Erlaubnis, d.h. hier geht es ganz ohne WBK.

Ach ja, das Ganze ist natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung. Wenn du es genau wissen möchtest, musst du die Behörde und ggf. die Gerichte fragen.

bye knight

Geschrieben

Wenn ich als "der Sachbearbeiter" gemeint bin, sag ich nicht nein und schließe mich den Ausführungen von knight an. chrisgrinst.gif Nur wenn bereits eine zugehörige Schusswaffe in einer WBK des Antragstellers eingetragen ist, kann ich den Lauf nicht eintragen.

Geschrieben

In Antwort auf:

Nur wenn bereits eine zugehörige Schusswaffe in einer WBK des Antragstellers eingetragen ist, kann ich den Lauf nicht eintragen.


Ich hoffe das "nicht" ist zuviel chrisgrinst.gif

Aber trotzdem gilt wie immer Kaliber des Laufes <= oder nicht?

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