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IGNORED

BESITZ Verschlusskopf für Normalbürger legal?


Varminter

Empfohlene Beiträge

Moin Varminter,

Die Anwort ist "NEIN".

Bei mehrteiligen Verschlüssen gilt dasjenige Teil als wesentliches und damit genehmigungspflichtiges Teil, welches dem Patronenlager als erstes zugewand ist. Also in der Regel Verschlußkopf -genehmigungspflichtig und Verschlußträger -frei.

Gruß,

frogger

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Danke Frogger! icon14.gificon14.gificon14.gif

Ich möchte aus der BRD einen Verschusskopf für eine Blaser R93 kaufen (Blaser-Mini für .222Rem) und das warf die Frage auf, ob ein nichtjagender Freund mir diesen Teil mitnehmen darf oder nicht.

Dürfte ein anderer, jagender Freund für mich diesen Teil bis Mai aufbewahren und mir dann mitnehmen?

Ergänzende Frage: muss der Besitz solcher Teile bei euch registiert, wenn ja, nach dem Verkauf abgemeldet werden?

Sorry, wenn meine Fragen für dich wohl idiotisch klingen - wir haben es hier so einfach, dass ich mich mit eurem unglaublich komplizierten WG nur ansatzweise auskenne. rolleyes.gif

Danke im Voraus!

icon14.gificon14.gificon14.gif

Varminter

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