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Wurfscheibenschiessen


Rennstädter

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Geschrieben

Heute war wieder unser wöchentlicher Vereinsstammtisch, unser Vereinsvorsitzender brachte eine Mitteilung von der Behörde mit die die Stimmung hoch kochen ließ – unsere Wurfscheibenveranstaltungen werden nicht mehr genehmigt.

Zur Vorgeschichte unser Verein ist im Landkreis Leipziger Land (Sachsen) angesiedelt und führte bisher viermal im Jahr Wurfscheibenschiessen, in ein eingefriedetes Gelände, durch welches bisher vom Ordnungsamt ohne größeren Bürokratischen Aufwand anstandslos genehmigt wurde. Bei der Antragstellung für die vier Veranstaltungen in dieses Jahr erhielten wir vom Ordnungsamt die Mitteilung dass die Genehmigung nur erteilt wird wenn das Emmisionsschutzamt zustimmt.

Das heißt für uns wir müssen eine Art Bauantrag stellen der vom Emmisionsschutzamt geprüft wird bevor uns das Ordnungsamt die Genehmigung erteilt. Damit verbunden sind die doppelten Kosten, erstens für den „Bauantrag“ und zweitens für die Genehmigung vom Ordnungsamt.

Was mich interessiert wie wird in anderen Regionen von seitens der Behörden mit derartigen Anträgen umgegangen und welche Erfahrungen habt Ihr bisher gemacht?

Geschrieben

Das ist richtig so. Zunächst ist immissionsschutzrechtlich zu prüfen, ob eine Genehmigung erforderlich ist, die dann auch den baulichen Teil beinhaltet. Nach erfolgter baulicher Schlussabnahme und Prüfung durch den Schießstättensachverständigen kann dann die Schießstättenerlaubnis nach § 27 Abs. 1 WaffG erteilt werden.

Problematisch ist der Bleieintrag, seitdem das Bodenschutzgesetz in Kraft getreten ist. Dadurch wird zumeist der Einsatz von Weicheisenschrot gefordert, geschlossene Anlage müssen entsprechend dimensionierte Fangdächer und Kugelfänge haben.

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