Guest ulrik Posted January 26, 2004 Posted January 26, 2004 Tag, verehrte Rechtsexperten und auch Techniker! Ist es möglich, einen vorhandenen kleinen A-Schrank (max 5 LW) mit einem NICHT B-Innenfach (nur ein einwandiges Deckelchen, aber abschließbar)mit einem B-Innenfach umzurüsten, so daß ich ebenfalls meine Kurzwaffe dort unterbringen kann? Ist eine (technisch mögliche) Umrüstung auch rechtlich haltbar? Gibt es ausreichend kleine B-Kassetten, die man in ein Innen-A-Fach einlegen könnte? Was ist wenn diese eingeschweißt würde? Übrigens ist der A-Schrank abreißfest an der Steinwand befestigt (in Kunstharz ingenieurmäßig mit Gewindestange in der Wand befestigt). Es geht mir darum, Platz zu schaffen und meinen zusätzlich vorhandenen (kleinen, ebenfalls abrißfest gedübelten) B-Tresor "auszumustern". Danke für jeden haltbaren juristischen und technischen Rat!
JV Posted January 26, 2004 Posted January 26, 2004 Einen dauerhaften Umbau auf B-Innenfach halte ich nicht für wirtschaftlich. Einen kompakten B-Tresor in den A-Schrank zu stellen ist rechtlich sicher in Ordnung, aber Du wirst kaum einen finden, der da rein passt und wo trotzdem noch mehr als eine Kurzwaffe Platz hat. Man kann einen B-Tresor auf den A-Schrank setzen und beide miteinander verschrauben. Dafür gibt es spezielle Aufsatztresore, oder man sucht sich einen beliebigen Möbeltresor mit ähnlichem Grundriss. Selber würde ich den B-Tresor auf jeden Fall behalten, man kann nie zuviel Tresorraum haben.
Smithy Posted January 26, 2004 Posted January 26, 2004 Nun, so abwegig ist die Idee gar nicht. Wir haben einen Pensionisten in unserem Verein der hat früher in einer Bank gearbeitet. Da die Bank umgebaut wurde verkauft der "ehemalige Schliessfächer" einzeln. Wenn ich mir die so ansehe erfüllen die in einen A-Tresor eingeschweisst mindestens die Stufe B. Die Frage ist allerdings ob Du dafür eine Anerkennung bzw. Einstufung bekommst. Zweitens verlangt der viel zu viel aber das wird mit der Zeit wohl besser werden wenn er nichts verkauft
Guest ulrik Posted January 26, 2004 Posted January 26, 2004 Hi "JV" und "Smithy"! Erstmal Danke für Eure Antwort. Der erste Punkt wäre dann schon mal geklärt: Rechtlich statthaft- Platz: na ja- hauptsache meine 2 KW gehen da rein, in eine eingeschweißte Kassette (kannes Euch ja verraten- ein 4Zoll 686 und eine 1911er 5Zoll). Im Nachhinein überlegt, hat ein Aufbau mit passender Grundfläche was für sich- werde mich mal umschauen, ob es da was gibt. Mein vorhandener B-Würfel hat eine größere Grundfläche, würde optisch besch. aussehen und würde wegen des Standortes des hohen A-SChrankes auch nicht so ohne weiteres aufzusatteln gehen. Aber wenn Ihr meint, daß sowas (Einschweißen B-Kassette) rechtlich haltbar ist- ist mir schon mal weitergeholfen. Danke!
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