Zum Inhalt springen
IGNORED

frage zum ausleihen


peter becker

Empfohlene Beiträge

Peter, bist Du ÖRAG versichert? Wenn ja, würde ich mir zumindest mal den Rat eines waffenrechtlich beschlagenen Juristen anhören - eine Liste solcher Rechtsverdreher hat E.L.F. zusammengetragen und auf der WBK verteilt.

Mit dem richtigen Rat im Gepäck kann man Deinen Sachbearbeiter sicher "umstimmen", muß ja nicht im Bösen sein. Die Mitarbeiter der Behörden machen auch nicht alles richtig - schon gar nicht bei der Anwendung eines neuen Gesetzes. Da kann ich Dir Stories erzählen, da rollen sich Dir die Fußnägel hoch! Z.B. in einer Behörde arbeitete man noch mit der Urform des entspr. Gesetzes, obwohl dies zwei Jahre zuvor (!) eine gravierende Gesetzesänderung erfahren hatte (allerdings im bekannt miserablen Stil). Nach dem Motto: "Was ich nicht schwarz auf weiß besitze, gibts gar nicht!"

Und Deine Aussage über Deine Behörde zeugt ja schon von beachtlich birnenreifer innovativer Gesetzesauslegung!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ völker

nein, ich habe die örag nicht, ich bin zwar im fwr,habe

die versicherung aber nicht abgeschlossen,da ich bisher immer in einem vernünftigen gespräch alles klären konnte.

ich mags auch nicht,wenn man gleich mit den schlagworten

anwalt,klage,gerichte, usw. usw. um die ecke kommt, ich

glaube,dann haben sich die fronten so verhärtet,dass es eh

probleme gibt und wenn man später mal was will, wirds auch

nicht einfacher.

viele grüsse

peter

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich bin auch kein Freund von gleich zum Anwalt rennen und mit Klage drohen. Da kenne ich ein paar nette Nachbarn, die ihre Briefe an Leute, die 10 m weiter wohnen, grundsätzlich per Einwurf-Einschreiben verschicken. Muß nicht sein.

Aber in einer Rechtsschutzversicherung ist auch drin, daß man sich anwaltlichen Rat holen kann. icon14.gif Mit diesem im Gepäck geht man zur betreffenden Person und kann mit untermauerten Argumenten überzeugen. Die Sachbearbeiter wollen doch auch nichts falsch machen.

Setzt Dich mal gedanklich in de Lage des von deinen BüMa angerufenen Sachbearbeiters, der die Finessen des neuen WaffG noch gar nicht verinnerlicht hat. Er hat im Telefongespräch evtl. 1 min. Zeit zu antworten. In 1 min soll er die richtigen Stellen aus der Papierform des WaffG herausgefunden, ins Verhältnis gesetzt und miteinander abgewogen haben? Geht nicht. crying.gif

Was passiert, wenn er "ja" sagt, aber "nein" richtig wäre - er bekommt Ärger vom Chef. crying.gif

Also wählt er lieber auf die Schnelle "nein", das birgt für ihn weniger Risiko. Denkt er zumindest. AZZANGEL.gif

BTW: Hier on the board gibsts auch richtig gute Anwälte, evtl. hilft Dir einer auch so für lau - wenn nicht, rächen wir uns mit ein paar Anwaltswitzen, ok? wink.gif

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ völker

genau, so machen wir´s.

ich habe heute eine nachricht erhalten,dass das hessische

regierungspräsidium einen erlass heraus gebracht hat,dass

die neue gelbe bearbeitet werden kann, ich will morgen

sowieso mal zur behörde um nachzufragen ob das echt so ist,

wenn ja, werde ich gleich den antrag unserem sportwart weiterleiten, der bericht über perkussionsrevolver in der

neuen visier hat mich ganz geirig gemacht ( 48mm auf 25m und

das mit dem walker, wenn meiner auch so gut schiesst,bin

ich happy) ich muss jetz aufhören, ich werde schon wieder

ganz hibbelig, bis ich ihn das erst mal testen kann.

viele grüsse

peter

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.