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IGNORED

Waffenrechtskundiger Anwalt


Gast ichbindicht

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi,

wer kann mir jemanden ausser Herrn Lindner empfehlen?

Ich kenne ihn persönlich und er ist ganz ausgezeichnet (war auch sehr erfolgreich) kann/will ihn aber aus persönlichen Gründen (hat mal jemanden gegen mich vertreten, ist schon lange her) nicht wählen ....

Ich bin einfach sauer, dass meine blöde Behörde mich zwingt, wegen so einer Kleinigkeit "in den Krieg" zu ziehen ....... gaga.gifcrying.gifkotz.gifgaga.gificon13.gif

Geschrieben

Hoberg in Hamburg

Hat mich in meinem 4-Jährigen "Feldzug" bis zur Aufgabe der Behörde begleitet.

Aber auch hier gilt:

Ohne deine konstruktive vor-mit-nacharbeit läuft da nichts.

Bernhard

Geschrieben

Ist halt schwierig, einen Anwalt zu empfehlen, der für Deinen Wohnort in Milchstraßennähe zugelassen ist... (und da nicht jeder Anwalt, wenn's höher in den Instanzen geht) überall mitmischen darf, sollte man das schon berücksichtigen.

Diese Liste hier von Rugerclub (hallo! chrisgrinst.gif) listet Rechtsanwälte auf, die sich selbst als fachkundig im Waffenrecht bezeichnet haben. Ob sie das auch für das neue Waffengesetz sind, ist ggf. zu erfragen.

(Letzte Aktualisierung vom 09.10.2003)

(äh, und der RA aus München heißt Fatscher, nicht Ratscher (Tippfehler)

Geschrieben

Moin IchBins,

wenn Du selbst im Waffenrecht fit bist und entsprechnde Mitarbeit leisten kannst, reicht ggfs. auch ein im Verwaltungsrecht erfahrener Anwalt, wobei ein im Waffen- und Verwaltungsrecht erfahrener Anwalt dennoch eindeutig vorzuziehen ist. Versuche aber eher einen örtlich ansässigen Anwalt zu nehmen. Einen Anwalt nur deswegen nicht nehmen zu wollen, weil er mal eine Partei gegen mich vertreten hat, käme mir nicht in den Sinn. Dazu sind Anwälte nun leider auch da, auch wenn sie ggfs auch mal in die Trickkiste greifen. Ist halt nicht persönlich gemeint.

Letztlich wünsche ich Dir dann nur noch einen erfolgreichen Einsatz der FWR Rechtsschutzversicherung.

@Zwilling:

Vier Jahre hat das gedauert? Ist ja krass! Durch wie viele Instanzen bist Du gegengen? Und weil ich gar zu neugierig bin, um die wievielte Waffen ging es denn?

Viele Grüße,

frogger

Geschrieben

Hallo frosch,

ging nur durch 1 Instanz mit einer Verhandlung!!!!

Verwalltungsrecht dauert halt, und Waffenangelegenheiten werden immer wieder gerne verschoben (nach hinten)

Es ging um meine 6.KW, aber die 1. auf Jagdschein (.22er für Fallen und Baujagd).

Kernstreitpunkt:

Eine Sportwaffe ist wegen fehlender Sicherungseinrichtung jagdlicht nicht zu führen.

Bernhard

Geschrieben

Dr. Scholzen hat nicht nur zufriedene Mandanten.

Wenn er einen Glanztag hat (ja die gibt es definitv) kann er einen Mandanten aus eíner eigentlich hoffnungslosgeglaubten strafrechtlichen Anklage herausbugsieren. Aber in dem einen oder verwaltungsrechtlichen Prozess, soll es doch schon recht unzufriedene mandanten gegeben haben. Aus eigener Erfahrung kann ich eigentlich nur sagen, das sein Portemonaie auf mich einen tiefen und dunklen Eindruck gemacht hat. Es blieb aber bei einer Erstberatung am Telefon, weil ich doch noch einmal die Kurve kratzen konnte.

Gruß,

frogger

Geschrieben

@Zwilling:

Ich hoffe, es wurde für die Behörde wenigstens ein wenig teuer...

Aber 4 Jahre für die erste Instanz hört sich ja für mich fast nach Rechtsverweigerung an... Gabs da nicht mal was vom Bundesverfassungsgericht?

Hauptsache, dass Du gewonnen hast!

Bist Du eigentlich auf eigenen Kosten sitzengeblieben oder wurde alles erstattet?

Gruß,

frogger

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