peter becker Posted November 8, 2003 Posted November 8, 2003 hallo dies ist ein rein theoretisches denkbeispiel!!!!!! wir hatten in unserem verein wiedermal ein schönes thema,wo aber keiner so recht bescheid wusste. wenn ich bei einer firma für geldtransporte arbeite und mit der dienstwaffe dieser firma nicht zurecht komme, aber mit einer meiner sportwaffen super präzise ergebnisse schiesse, dann würde ich natürlich lieber diese sportwaffe anstelle der dienstwaffe mit zum dienst nehmen,dass darf ich aber nicht,da das gegen den -- vom bedürfnis umfassten zweck -- wäre. kann/darf oder ist es möglich mir eine genehmigung (z.bsp. von der waffenbehörde???) einzuholen,dass ich dann auch im dienst meine sportwaffe verwenden darf. viele grüsse peter
karl22 Posted November 9, 2003 Posted November 9, 2003 Hallo Peter, Du mußt nur deine private Waffe in den dienstlichen Waffenschein eintragen lassen, sonst darfst Du sie nicht führen und mit dem Eintrag ist der "vom Bedürfnis umfasste Zweck" erweitert. Da wird aber schon der Arbeitgeber nicht mitmachen. Karl
knight Posted November 9, 2003 Posted November 9, 2003 Mal ganz abgesehen davon, dass der Arbeitgeber eigentlich dafür sorgen sollte, dass der Geldbote eine Waffe bekommt, mit der er auch zurecht kommt. bye knight
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