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IGNORED

Erlaubnispflichtige Waffenbearbeitung ?


thomas.h

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Hallo

Wie verhält es sich rechtlich, wenn man an Waffen und Waffenteilen im Auftrag eines Büchsenmachers Bearbeitungen größeren Ausmaßes vornimmt wie z.B. Abdrehen von Läufen, einfräsen von Schwalbenschwanznuten für Visier etc. und die Waffen dann über den Büchsenmacher wieder zum Neubeschuß eingereicht werden.

Ist hier eine eigene Genehmigung zur Bearbeitung notwendig oder reicht es aus, daß im Grunde der Büchsenmacher verantwortlich ist und die Berarbeitung mangels Zeit oder geeigneter Werkzeumaschinen an einen "Unberechtigten" weitergibt?

Thomas

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Letzteres. Wenn nachweislich ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis vorliegt und eine hinreichend glaubhafte organisatorische Einbindung und Überwachung.

Problematisch wird's bei der vollständigen Auslagerung an Subunternehmer (ist bei einigen deutschen Waffenherstellern ja der Fall...). In praxi klären die betroffenen Hersteller das verbindlich bilateral :-) mit ihrer Waffenrechtsbehörde.

Carcano

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Na, dann werde ich mich erst mal mit meinem zuständigen Amt beraten, um nicht in irgendwelche waffenrechtlichen Fallen zu geraten. Und das der Auftrag vom Büchsenmacher schriftlich vorliegen sollte, ist dem Nachweis von einem Arbeitsverhältnis bestimmt förderlicher als nur eine mündliche Absprache.

OA läßt das OA-15 ja auch bei einem normalen CNC-Fertiger herstellen. Würde mich mal interessieren, wie es dort geregelt ist.

Ich habe eigentlich gehofft, daß Robert (RSS) was verbindliches dazu sagen kann.

Thomas

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Und wie ist das bei genehmigungsfreien Waffen-VL z.B(was sonst,bei mir grin.gif)?

Darf ich mir die-selbst oder als Auftragsarbeit-in einem Metallbaubetrieb herstellen/herstellen lassen, wenn ich sie hinterher ordnungsgemäß beschießen lasse-oder ist das auch von einer besonderen Genehmigung abhängig confused.gif?

Mouche

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