dynamite Posted September 7, 2003 Share Posted September 7, 2003 Ein interessantes Urteil des Schweizerischen Bundesgerichtes bezüglich der Betitelung eines Polizeioffiziers als "Waffennarr". Erwägung 4c: Das Obergericht hat schliesslich eine Ehrverletzung auch im Ausdruck "Waffennarr" erblickt. Damit werde dem Kläger unterstellt, er interessiere sich über die Massen für Waffen, indem er diese nicht nur zu dienstlichem Gebrauch verwende. Es handle sich um ein gemischtes Werturteil, das insbesondere auf einen Polizisten bezogen geeignet sei, diesen in seiner beruflichen Ehre zu verletzen. Der -------------------------------------------------------------------------------- Seite 103 (BGE_119_II_97) -------------------------------------------------------------------------------- Bürger vertraue darauf, dass das bewaffnete Staatspersonal eine sachliche und zurückhaltende Beziehung zu Waffen habe. Ein "Waffennarr" habe hingegen ein neurotisches Verhältnis zu Waffen. Ein "Waffennarr" sei in diesem negativen Sinn als Polizeikommandant kaum tragbar. Die Beklagte sieht darin eine falsche Würdigung des Ausdrucks "Waffennarr". Für den durchschnittlichen Leser bedeute dies nicht, dass die betreffende Person ein "neurotisches Verhältnis" zu Waffen habe. Es werde damit vielmehr bloss eine "ausgeprägte, allenfalls übertrieben scheinende, letztlich aber harmlose Zuwendung" gekennzeichnet. Der Begriff "Narr" - und die entsprechend zusammengesetzten Wörter - sind allerdings mehrdeutig. Unter einem "Narren" ist einerseits ein törichter Mensch zu verstehen. Davon leitet sich auch die Bezeichnung für einen Possenreisser ab. Andererseits taucht umgangssprachlich das Wort "Narr" insbesondere in Zusammensetzungen mit der Bedeutung auf, etwas in übertriebener Weise gern zu mögen (so: "Einen Narren an jemandem gefressen haben", vgl. DUDEN, Das grosse Wörterbuch der deutschen Sprache, Bd. 4, Mannheim/Wien/Zürich 1978). In der Tat weisen die von der Beklagten aufgeführten anderen Kombinationen mit dem Wort "Narr" in die von ihr gezeichnete Richtung. Weder bei einem "Kindernarren" noch bei einem "Büchernarren" wird ein neurotisches Verhältnis ausgedrückt. Bei diesen Wortzusammensetzungen ist vielmehr eine Person mit einer ausgeprägten Liebhaberei zum entsprechenden Objekt gemeint, jemand, der bereit ist, viel Zeit und möglicherweise auch Geld für die entsprechende Tätigkeit aufzuwenden. Der Umgang mit den genannten Gegenständen braucht auch nicht unsachlich zu sein. Es darf aber nicht übersehen werden, dass die Bedeutung des Wortteils "Narr" auch von der Wortkombination abhängt. Während die von der Beklagten zum Vergleich verwendeten Begriffe ("Büchernarr" und "Kindernarr") sich im allgemeinen Sprachgebrauch eingebürgert haben, womit auch deren Bedeutung eine gewisse Abnutzung erfahren hat, lässt sich Gleiches von "Waffennarr" nicht sagen. Zudem ist auch der Zusammenhang zu beachten, in dem der Ausdruck im fraglichen Zeitungsartikel steht. Namentlich mit Blick auf die Bezeichnung als "Schnüffler" und die Abbildung des Klägers in Uniform mit militärisch strammer Haltung wird dem Leser suggeriert, der Betroffene habe ein unsachliches Verhältnis zu Waffen. Die Bezeichnung als "Waffennarr" vermag mit der im Ausdruck "FBI-geschult" enthaltenen Anspielung auf amerikanische Verhältnisse -------------------------------------------------------------------------------- Seite 104 (BGE_119_II_97) -------------------------------------------------------------------------------- auch die Färbung erhalten, der Kläger greife schnell zur Waffe und benütze diese leichtfertig. Auch der Titel des Artikels, der die Lust des Klägers suggeriert, Grenzen zu überschreiten, gibt dem Ausdruck "Waffennarr" eine ehrverletzende Färbung. Dieser Ausdruck kann aufgrund des Zusammenhangs doch auch so verstanden werden, dass der Betroffene sich nicht an die dem Waffengebrauch im Polizeidienst gesteckten Grenzen halten wolle. Dass die so verstandene Aussage auf den Kläger zutreffe, ist aber in keiner Weise dargetan. Wer ein leichtfertiges, unsachliches Verhältnis zu Waffen hat, ist als höherer Polizeioffizier ungeeignet. Dieser wahrheitswidrige Vorwurf hat den Kläger somit in seiner beruflichen Ehre verletzt. Der zivilrechtliche Persönlichkeitsschutz erfasst auch die berufliche Ehre (BGE 103 II 164). Eine Rechtfertigung für diese unwahre und ehrverletzende Äusserung ist nicht zu sehen. Der Berufung ist somit auch in diesem Punkt kein Erfolg beschieden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
falcon Posted September 7, 2003 Share Posted September 7, 2003 rein wortklauberisch: ein narr ist einer, der unsinniges tun. z.b. ist der büchernarr einer, der mehr bücher kauft, als er lesen kann. mehr im "narrenschiff": http://www.paulcelan.de/brant/brant_frameset.htm die (beleidigende, da bin ich ganz obiger meinung) bezeichnung waffennarr gab es damals noch nicht, aber den schlechten schützen gab es schon Link to comment Share on other sites More sharing options...
dynamite Posted September 7, 2003 Author Share Posted September 7, 2003 Fan (engl.-amerik.; Kurzwort aus: engl. fanatic "Fanatiker"): begeisterter Anhänger von jemandem oder etwas Fanatiker: jemand, der sich für eine Ueberzeugung, eine Idee fanatisch einsetzt, sie fanatisch verficht; Eiferer; dogmatischer Verfechter einer Ueberzeugung oder einer Idee; vgl. Fan fanatisch: sich mit Fanatismus, mit einer Art Verbohrtheit, mit blindem Eifer (und rücksichtslos) für etwas einsetzend Fanatismus: rigoroses, unduldsames Eintreten für eine Sache oder Idee als Ziel, das kompromisslos durchzusetzen versucht wird (Quelle: Duden, Band 5, 1997) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted September 7, 2003 Share Posted September 7, 2003 Der letzte Satz erinnert mich doch an jemand war da nicht, bis Mai, in Berlin..... Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nowlin Posted September 7, 2003 Share Posted September 7, 2003 Seltsam, Gedankenübertragung? An den hab ich dabei auch sofort gedacht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted September 7, 2003 Share Posted September 7, 2003 Jo-ging vermutlich auch anderen so Link to comment Share on other sites More sharing options...
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