Guest Michael5095 Posted July 30, 2003 Share Posted July 30, 2003 Hallo! Eines vorweg: bitte hängt mich nicht wenn ich zum tausendsten Mal in diesem Forum die Sprache auf Aufbewahrung und Meldepflicht Munition bringe. Zwar kenne ich im allgemeinen meine Rechte und Pflichten, aber es ist hier in Deutschland alles viel strenger und detaillierter. Und das macht es für mich schwieriger. Leider bin ich ein wenig verunsichert, da ich auch teilweise den Wortlaut der Gesetze oder der Verordnung nicht richtig verstehe. Wie gesagt, bitte seit nachsichtig, da ich nichts falsch machen möchte. Aufbewahrung habe ich dem Landratsamt gemeldet, auch dass die Schränke mit Gewindestangen an der Wand befestigt sind. Leider habe ich mich in dem Anschreiben an den Sachbearbeiter in der Größe der Gewindestangen vertan. Angegeben habe ich 15mm Durchmesser, 220 mm lang, tatsächlich sind es aber nur 12mm Durchmesser, Länge bleibt gleich. Ist das bedenklich, da ich ehrlich gesagt mit einer Kontrolle rechne? Bitte nicht falsch verstehen. Ich habe nur so wenig mit Ämtern zu tun... Nicht dass ich mich mit der Meldung selbst hereingelegt habe. Ich habe mir hier im Forum ein *pdf runtergeladen wegen der Nachweisung über Munition. Es genügt in Bayern ein einziger Satz: "Ich befinde mich im Besitz von Patronenmunition" Das reicht also aus? Dann darf ich künftig die Munition die sich im Laufe der letzten zwei Jahre gesammelt hat behalten, obwohl die Waffen längst wieder verkauft sind? Das habe ich richtig verstanden? Bitte entschuldigt nochmals! Micky Link to comment Share on other sites More sharing options...
JV Posted July 30, 2003 Share Posted July 30, 2003 Wegen der Befestigungsstangen würde ich mir keine weiteren Gedanken machen. Nirgendwo ist dafür ein bestimmter Durchmesser vorgeschrieben und es wird niemand kommen, das nachzumessen. Auch wenn sich manche Behörden in waffenrechtlichen Angelegenheiten gerne mal querstellen, so verrückte Sachbearbeiter dürften selten sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Michael Grote Posted July 30, 2003 Share Posted July 30, 2003 In Antwort auf: Ich habe mir hier im Forum ein *pdf runtergeladen wegen der Nachweisung über Munition. Es genügt in Bayern ein einziger Satz: "Ich befinde mich im Besitz von Patronenmunition" Das reicht also aus? Dann darf ich künftig die Munition die sich im Laufe der letzten zwei Jahre gesammelt hat behalten, obwohl die Waffen längst wieder verkauft sind? Das habe ich richtig verstanden? Das hast Du richtig verstanden. Die Meldung der Patronenmunition gilt als zeitlich unbegrenzte Besitzerlaubnis. Gruß Michael Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Michael5095 Posted July 31, 2003 Share Posted July 31, 2003 Vielen Dank euch beiden. Nett, dass ihr euch trotzdem die Mühe gemacht habt, nachdem das Thema schon so oft zu Debatte stand. Grüße, Micky Link to comment Share on other sites More sharing options...
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