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IGNORED

Einziehung der WBK´s wegen Verkehrsverstoß ??


Rene Vollet

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Waffenbrüder, hier in Berlin gibt es wohl neue Erkenntnisse zur Zuverlässigkeit von Sportschützen. Ein guter Freund der jetzt zum zweiten mal wegen Geschwindigkeitsübertretung für einen Monat den Führerschein entzogen bekommt soll laut Waffenbehörde wegen Unzuverlässigkeit innerhalb von 4 Wochen seine Waffen einem Berechtigtem überlassen und seine WKK´s zurückgeben. Was kann er dagegen machen ??? War es nicht vorher so das solche Einziehungen erst ab Verurteilungen mit mindestens 90 Tagessätzen vorgenommen werden konnten ?

Geschrieben

Haben wir heute den 1.4.?

Falls das doch enst gemeint sein sollte, poste doch einmal den genauen Wortlaut des behördlichen Schreibens, ohne den wir hier eh nur im Schwarzen rumstochern können.

Frage:

Handelt es sich hier lediglich um eine Anhörung oder hat er schon einen Bescheid bekommen?

Falls es sich um einen Bescheid handelt, muß er RECHTZEITIG Widerspruch einlegen. Interessant wäre auch zu klären, inwieweit die Datenschutzbestimmungen eingehalten wurden und wie die Genehmigungsbehörde überhaupt Wind von den Verkehrsverstößen bekommen hat.

Gruß,

frogger

Geschrieben

Hab zwar nicht viel ahnung von der rechtlichen seite des wbk-einzugs, aber:

Müsste das OA nicht eine Begründung vorlegen, die den Grund zur einziehung der WBK klar darstellt?

"Handelt es sich hier lediglich um eine Anhörung oder hat er schon einen Bescheid bekommen?"

Ich vermute es ist der bescheid, sonst hätten sie im keine frist gesetzt und die 90 tagessätze nicht angedroht.

Geschrieben

In Antwort auf:

Haben wir heute den 1.4.?

Falls das doch enst gemeint sein sollte, poste doch einmal den genauen Wortlaut des behördlichen Schreibens, ohne den wir hier eh nur im Schwarzen rumstochern können.


Das klingt in der Tat eher nach einem Aprilscherz. Mit §5 WaffNeuRegG ist in einem solchen Fall wirklich nichts zu machen (unterste Grenze sind 60 Tagessätze). Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass ein kreativer Jurist die Möglichkeiten des Wabbelparagraphen §6 Abs. 1 Punkt 3 entdeckt hat ...

Geschrieben

Danke für deine Antwort, werde mir den Bescheid kommen lassen und dann posten. Ansonsten ist man trotz Geldmangel in Berlin "MODERN ? 1984? und seit neuestem EDV vernetzt mit Zugriff auf Bundeszentralreister & Karftverkehrsregister ausgestattet. Wie weit das den Datenschutz verletzt weiß ich nicht. Aber wird wohl in Berlin erlaubt sein Dank PDS/SPD und Grüngutmensch.

Geschrieben

-> Mag sein, daß die vernetzt sind, das heißt aber noch lange nicht, daß die Möglichkeit eines Datenzugriffes auch bedeutet, daß er erlaubt ist.

wegen Verzahnung von bundes- und Landesrecht empfiehlt sich die Einschaltung des Landesdatenschutzbeauftragten für Berlin.

Könnte unangenehm für die Behörde werden....

Gruß,

frogger

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