DerMond Posted July 23, 2003 Share Posted July 23, 2003 hallo heute habe ich mit meinem zuständigen sachbearbeiter vom landratsamt telefoniert weil ich ein paar fragen zur aufsichtsregelung hatte. nebenbei sind wir dann auch zur frage der aufbewahrung gekommen und er erklärte mir dass er noch keine empfehlung zu diesem thema geben könne weil die vo dazu ja erst im herbst komme. auf meinen einwand dass diese doch jetzt nun den bundesrat passiert hat und somit nur noch von der eu abgesegnet werden muss meinte er dass die vo von unserem bundesland noch nicht fertig ist. angeblich wäre es nun also so dass die länder die uns bekannte version der vo als basis für ein eigenes machwerk benutzen und z.b. aufbewahrungsvorschriften, aufsichtsregelungen etc. nach eigenem belieben verändern können. irgendwie kommt mir das ganze etwas komisch vor. besonders nachdem ich die tage bei einem händler einige verkaufsgespräche mithören konnte in denen er fleissig die neue vo zitierend waffenschränke verkauft hat. normalerweise ist dieser lra-mensch eigentlich sehr gut informiert und (man staune) auch dem privaten waffenbesitz sehr positiv gesonnen. aber dieses mal bin ich doch ein wenig verunsichert... bitte klärt mich mal auf. besten dank walter Link to comment Share on other sites More sharing options...
knight Posted July 23, 2003 Share Posted July 23, 2003 Ich spekuliere mal ins Blaue: Wahrscheinlich bringt der Sachbearbeiter hier die VO und die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften durcheinander. bye knight Link to comment Share on other sites More sharing options...
DerMond Posted July 23, 2003 Author Share Posted July 23, 2003 vielleicht bringe ICH das aber auch durcheinander aber trotzdem wärs ja ein starkes stück wenn beispielsweise die vo für langwaffen einen a-schrank vorsieht und in der verwaltungsvorschrift dann ein b-schrank verlangt wird. ob das wohl z.b. vor gericht durchgehen würde? Link to comment Share on other sites More sharing options...
knight Posted July 23, 2003 Share Posted July 23, 2003 Nööö, das wird nicht passieren. Aber die Behörden könnten z.B. darauf festgelegt werden, dass ein x-mm Alu-Schrank einem Stahlblechschrank als gleichwertig anzuerkennen ist. Die AVwv regeln im Grund nur, wie die Behörde das Gesetz anzuwenden hat. Aber eigentlich werden die auch in Berlin gemacht. Ich kann mir nur vorstellen, dass die Länder eigene Verwaltungsvorschriften daran (oder darunter) hängen, da die Ordnungsbehörden nunmal den Ländern unterstehen. bye knight Link to comment Share on other sites More sharing options...
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